Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier im Elster Forum und bevor es an die Grundsteuererklärung geht und ich diese online ausfülle und abschicke habe ich noch ein paar Fragen. Es sind immer diese kleinen Dinge die zu großen Fehler führen können die ich grade bei dieser Angelegenheit vermeiden möchte. Wenn der ein oder andere mir helfen kann wäre ich dankbar.
allgemeine Frage1.) Ehepaar, ein Grundstück namens Südstraße 2 welches aus 2 Flurstücken wie 12/10 mit 200 m2 und Flurstück 12/122 mit 300m2 besteht, kann ich da bei Punkt 3 nach Eingabe des ersten Flurstücks durch das + das zweite Flurstück eintragen?
allgemeine Frage 2.) Sind dann für diese in Zeile 11 zur wirtschaftliche Einheit gehörender Anteil 1 / 1 einzutragen da diese Einheit dem Ehepaar als ganzes gehört und in Zeile 51 Anteil am Grundstück bei beide Eigentümer 1/2 einzutragen da ich dann hier quasie erwähne das es beiden zur Hälfte gehört?
allgemeine Frage 3.) Bei Punkt 4 Angaben zu Grund und Boden wo ich den Bodenrichtwert und Fläche des Grundstücks eingeben muss, muss ich da beide Flurstücke zusammenrechnen und eingeben also 500m2. ODER muss ich diese halbieren sprich 250m2 da uns das Grundstück zur Hälfte gehört und ich nur meinen Anteil angebe? Ich habe ja vorher schon bekannt gegeben das es uns 1/2 gehört demnach könnte ich hier die ganze Fläche eintragen oder?
Objekt 1 Frage 4.) Wenn man ein Doppelhaus hat welches offiziell getrennt ist also ein eigenes Flurstück hat und auch ein anderer Eigentümer als wie der in der rechten Haushälfte (rechts Meyer und links Schmidt) sprich es 2 Grundbücher gibt, ist dann mein Doppelhaus ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus?
Objekt 2 Frage 5.) Wenn ich beispielsweise damals eine Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus mit 2 Wohneinheiten bekommen hab trage ich dann bei Elster "Einfamilienhaus" ein und klicke bei Anzahl der Wohnungen 2 ein und dann je nachdem wieviel Wohnfläche dem passendem Feld zu. ODER ist das ein Zweifamilienhaus fürs Finanzamt?? Fakt ist es gab nie ein Bauantrag und Baugenehmigung für ein Zweifamilienhaus.
Objekt 2 Frage 6.) Wenn ich einen Mieigentumsanteil an einer Verkehrsfläche habe die aber für jedermann in der Öffentlichkeit zugänglich ist und auch geparkt werden kann muss ich dafür auch eine Grundsteuererklärung machen oder sind Verkehrsflächen von der Grundsteuer befreit??
Danke jedem für Antworten! Danke Leute
ich bin neu hier im Elster Forum und bevor es an die Grundsteuererklärung geht und ich diese online ausfülle und abschicke habe ich noch ein paar Fragen. Es sind immer diese kleinen Dinge die zu großen Fehler führen können die ich grade bei dieser Angelegenheit vermeiden möchte. Wenn der ein oder andere mir helfen kann wäre ich dankbar.
allgemeine Frage1.) Ehepaar, ein Grundstück namens Südstraße 2 welches aus 2 Flurstücken wie 12/10 mit 200 m2 und Flurstück 12/122 mit 300m2 besteht, kann ich da bei Punkt 3 nach Eingabe des ersten Flurstücks durch das + das zweite Flurstück eintragen?
allgemeine Frage 2.) Sind dann für diese in Zeile 11 zur wirtschaftliche Einheit gehörender Anteil 1 / 1 einzutragen da diese Einheit dem Ehepaar als ganzes gehört und in Zeile 51 Anteil am Grundstück bei beide Eigentümer 1/2 einzutragen da ich dann hier quasie erwähne das es beiden zur Hälfte gehört?
allgemeine Frage 3.) Bei Punkt 4 Angaben zu Grund und Boden wo ich den Bodenrichtwert und Fläche des Grundstücks eingeben muss, muss ich da beide Flurstücke zusammenrechnen und eingeben also 500m2. ODER muss ich diese halbieren sprich 250m2 da uns das Grundstück zur Hälfte gehört und ich nur meinen Anteil angebe? Ich habe ja vorher schon bekannt gegeben das es uns 1/2 gehört demnach könnte ich hier die ganze Fläche eintragen oder?
Objekt 1 Frage 4.) Wenn man ein Doppelhaus hat welches offiziell getrennt ist also ein eigenes Flurstück hat und auch ein anderer Eigentümer als wie der in der rechten Haushälfte (rechts Meyer und links Schmidt) sprich es 2 Grundbücher gibt, ist dann mein Doppelhaus ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus?
Objekt 2 Frage 5.) Wenn ich beispielsweise damals eine Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus mit 2 Wohneinheiten bekommen hab trage ich dann bei Elster "Einfamilienhaus" ein und klicke bei Anzahl der Wohnungen 2 ein und dann je nachdem wieviel Wohnfläche dem passendem Feld zu. ODER ist das ein Zweifamilienhaus fürs Finanzamt?? Fakt ist es gab nie ein Bauantrag und Baugenehmigung für ein Zweifamilienhaus.
Objekt 2 Frage 6.) Wenn ich einen Mieigentumsanteil an einer Verkehrsfläche habe die aber für jedermann in der Öffentlichkeit zugänglich ist und auch geparkt werden kann muss ich dafür auch eine Grundsteuererklärung machen oder sind Verkehrsflächen von der Grundsteuer befreit??
Danke jedem für Antworten! Danke Leute
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