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Hilfe bei der Grundsteuererklärung 2022

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    #16
    Ich glaube, in Baden-Württemberg gilt diese Frist nur für Erklärungen zur Grundsteuer B. Wenn du den bisherigen Einheitswertbescheid

    in Händen hast, kannst du die Erklärung für die Land- und Forstwirtschaft aber auch ohne Info-Schreiben erstellen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Hallo Charlie,

      demnach Alleineigentum einer natürlichen Person. Aber ich muss ja schon angeben das es ein Geschäftsgrundstück ist + die Bruttogrundfläche da es ja nachdem Sachwertverfahren berechnet wird oder?

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        #18
        Aber ich muss ja schon angeben das es ein Geschäftsgrundstück ist + die Bruttogrundfläche da es ja nachdem Sachwertverfahren berechnet wird oder?
        Ja sicher ! Wem ein Geschäftsgrundstück gehört, spielt für die Grundstücksart keine Rolle, maßgeblich ist die tatsächliche Nutzung
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Hallo Charlie da du mir so toll geholfen hast wollte ich dir mal den aktuellen Stand mitteilen. Ich habe mit der Gemeinde und dem Finanzamt telefoniert und folgende Informationen erhalten die endlich Licht ins Dunkel bringen konnten und mir geholfen haben.

          Thema Verkehrsfläche ob öffentlich oder privat: Eine Verkehrsfläche muss unbedingt in der Erklärung mitangegeben werden quasie alles was im Grundbuch steht gehört zu der wirtschaftlichen Einheit. Die Gemeinde sagte mir ob eine Straße der Öffentlichkeit gewidmet ist oder nicht erkennt man im Bebauungsplan. Öffentliche Straßen sind farblich anders als Privatstraßen im Bebauungsplan. Die Straßenreinigungsverordnung hat damit nichts zu tun. Den Bebauungsplan kann jeder online einsehen. Nur weil da paar Autos oder der Postbote reinfährt heißt es nicht das es öffentlich ist. Es muss schon richtige fließender Verkehr beidseitig bestehen dann wäre das schön öffentlich.

          Auch habe ich erfahren das es diesmal völlig egal ist bzw. untergeordnet ob Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus usw. Das war früher für die Heranziehung wichtig. Die Wohn und Nutzfläche ist das aller wichtigste. Heißt jetzt aber nicht das man da Quatsch reinschreibt oder anklickt. Sollte schon nach bestem Wissen sein

          Ps. Sofern eine Straße öffentlich genutzt wird kannst du wenn du die Flurstücke eingibst auf eine blaue Schaltfläche "Grundsteuerbefreiung" klicken.

          Hoffe konnte helfen. Das war ich dir schuldig
          Zuletzt geändert von Christopher03; 27.01.2023, 13:44.

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            #20
            Christopher03 danke für deine ausführliche Schilderung deiner Erkenntnisse, damit hast du meine Annahme voll bestätigt.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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