Ich glaube, in Baden-Württemberg gilt diese Frist nur für Erklärungen zur Grundsteuer B. Wenn du den bisherigen Einheitswertbescheid
in Händen hast, kannst du die Erklärung für die Land- und Forstwirtschaft aber auch ohne Info-Schreiben erstellen.
in Händen hast, kannst du die Erklärung für die Land- und Forstwirtschaft aber auch ohne Info-Schreiben erstellen.
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