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Hilfe bei der Grundsteuererklärung 2022

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    Hilfe bei der Grundsteuererklärung 2022

    Hallo liebes Forum,

    ich bin neu hier im Elster Forum und bevor es an die Grundsteuererklärung geht und ich diese online ausfülle und abschicke habe ich noch ein paar Fragen. Es sind immer diese kleinen Dinge die zu großen Fehler führen können die ich grade bei dieser Angelegenheit vermeiden möchte. Wenn der ein oder andere mir helfen kann wäre ich dankbar.

    allgemeine Frage1.) Ehepaar, ein Grundstück namens Südstraße 2 welches aus 2 Flurstücken wie 12/10 mit 200 m2 und Flurstück 12/122 mit 300m2 besteht, kann ich da bei Punkt 3 nach Eingabe des ersten Flurstücks durch das + das zweite Flurstück eintragen?

    allgemeine Frage 2.) Sind dann für diese in Zeile 11 zur wirtschaftliche Einheit gehörender Anteil 1 / 1 einzutragen da diese Einheit dem Ehepaar als ganzes gehört und in Zeile 51 Anteil am Grundstück bei beide Eigentümer 1/2 einzutragen da ich dann hier quasie erwähne das es beiden zur Hälfte gehört?

    allgemeine Frage 3.) Bei Punkt 4 Angaben zu Grund und Boden wo ich den Bodenrichtwert und Fläche des Grundstücks eingeben muss, muss ich da beide Flurstücke zusammenrechnen und eingeben also 500m2. ODER muss ich diese halbieren sprich 250m2 da uns das Grundstück zur Hälfte gehört und ich nur meinen Anteil angebe? Ich habe ja vorher schon bekannt gegeben das es uns 1/2 gehört demnach könnte ich hier die ganze Fläche eintragen oder?

    Objekt 1 Frage 4.) Wenn man ein Doppelhaus hat welches offiziell getrennt ist also ein eigenes Flurstück hat und auch ein anderer Eigentümer als wie der in der rechten Haushälfte (rechts Meyer und links Schmidt) sprich es 2 Grundbücher gibt, ist dann mein Doppelhaus ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus?

    Objekt 2 Frage 5.) Wenn ich beispielsweise damals eine Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus mit 2 Wohneinheiten bekommen hab trage ich dann bei Elster "Einfamilienhaus" ein und klicke bei Anzahl der Wohnungen 2 ein und dann je nachdem wieviel Wohnfläche dem passendem Feld zu. ODER ist das ein Zweifamilienhaus fürs Finanzamt?? Fakt ist es gab nie ein Bauantrag und Baugenehmigung für ein Zweifamilienhaus.

    Objekt 2 Frage 6.) Wenn ich einen Mieigentumsanteil an einer Verkehrsfläche habe die aber für jedermann in der Öffentlichkeit zugänglich ist und auch geparkt werden kann muss ich dafür auch eine Grundsteuererklärung machen oder sind Verkehrsflächen von der Grundsteuer befreit??

    Danke jedem für Antworten! Danke Leute
    Zuletzt geändert von Christopher03; 07.01.2023, 12:57.

    #2
    Frage 1: Ja du erfasst beide Flurstücke nacheinander.

    Frage 2: Wenn die Flurstücke den Ehegatten allein gehören, ist in Zeile 11 jeweils 1 und 1 korrekt, in Zeile 51 jeweils 1 und 2.

    Frage 3: Ist das Flurstück der Doppelhaushälfte jetzt 500 m² groß und steht die andere Hälfte auf einem eigenen Flurstück

    oder nicht ? Zum Rest dann später.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie vielen lieben Dank für deine Antwort.

      Da ich für 2 Häuser eine Grundsteuererklärung machen muss habe ich oben den Text mal übersichtlicher gestellt.

      Frage 1, 2 und 3 sind allgemeine Fragen aus Interessenshalber

      Frage 4 steht für mein Objekt 1 (Doppelhaus)

      Frage 5 und 6 steht für mein Objekt 2 (Einfamilienhaus mit 2 WE )


      Hoffe das es jetzt verständlicher rüberkommt

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        #4
        allgemeine Frage 3.) Bei Punkt 4 Angaben zu Grund und Boden wo ich den Bodenrichtwert und Fläche des Grundstücks eingeben muss, muss ich da beide Flurstücke zusammenrechnen und eingeben also 500m2. ODER muss ich diese halbieren sprich 250m2 da uns das Grundstück zur Hälfte gehört und ich nur meinen Anteil angebe? Ich habe ja vorher schon bekannt gegeben das es uns 1/2 gehört demnach könnte ich hier die ganze Fläche eintragen oder?
        Bei 2 Flurstücken, die Ehegatten zusammen gehören, muss bei identischem Bodenrichtwert in Zeile 4 von GW2 eine Summe gebildet werden, also 500 m².

        Objekt 1 Frage 4.) Wenn man ein Doppelhaus hat welches offiziell getrennt ist also ein eigenes Flurstück hat und auch ein anderer Eigentümer als wie der in der rechten Haushälfte (rechts Meyer und links Schmidt) sprich es 2 Grundbücher gibt, ist dann mein Doppelhaus ein Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus?
        Eine Doppelhaushälfte ist entweder Wohnungseigentum (das Doppelhaus hat nur ein Flurstück) oder ein Einfamilienhaus (jede Hälfte hat ein

        eigenes Flurstück) siehe § 249 Abs. 2 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

        Objekt 2 Frage 5.) ..... ODER ist das ein Zweifamilienhaus fürs Finanzamt??
        Die Baugenehmigung ist nicht maßgeblich, es geht nach der Anzahl der Wohnungen. Siehe § 249 Abs. 3 BewG !

        Objekt 2 Frage 6.) Wenn ich einen Mieigentumsanteil an einer Verkehrsfläche habe die aber für jedermann in der Öffentlichkeit zugänglich ist und auch geparkt werden kann muss ich dafür auch eine Grundsteuererklärung machen oder sind Verkehrsflächen von der Grundsteuer befreit??
        In der Regel werden diese Verkehrsflächen anteilig dem bebauten Grundstück zugerechnet. Die Formulare erlauben bei bebauten Grundstücken

        keinen Antrag auf Grundsteuerbefreiung, den kann man allenfalls unter Ergänzende Angaben stellen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zum Thema Verkehrsflächen. Egal was ich google überall steht das Vekehrsflächen von der Grundsteuer befreit sind. Hier ein Beispiel Link von vielen

          https://www.rehm-verlag.de/eLine/por...%27ko_gs%27%5D


          Sprich beim Einfamilienhaus mit 2 Wohneinheiten würde ich dann "Einfamilienhaus" anklicken und dann bei Anzahl der Wohungen "2" angeben und bei der Wohnfläche die Gesamtanzahl der Wohnfläche. Beide sind über 100m2. Wäre das so die richtige Herangehensweise?

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            #6
            Egal was ich google überall steht das Vekehrsflächen von der Grundsteuer befreit sind.
            Es ist schon richtig, dass öffentliche Verkehrsflächen von der Grundsteuer befreit sind, ich habe aber keine Möglichkeit gefunden,

            das in den Webformularen richtig zu erklären, wenn diese Verkehrsflächen anteilig einem bebauten Grundstück zugeordnet sind.

            Sprich beim Einfamilienhaus mit 2 Wohneinheiten würde ich dann "Einfamilienhaus" anklicken und dann bei Anzahl der Wohungen "2" angeben und bei der Wohnfläche die Gesamtanzahl der Wohnfläche. Beide sind über 100m2.
            Nein, ein Grundstück mit 2 Wohnungen ist kein Einfamilienhaus, wie oft denn noch ! Das ist entweder Wohnungseigentum oder ein Zweifamilienhaus.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ich habe aber eine Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus mit 2 Wohneinheiten "(so nennt sich das aus der Baugenehmigung)". Es ist KEIN Zweifamilienhaus. Wenn ich daraus ein Zweifamilienhaus machen möchte dann muss ich mir eine Baugenehmigung holen und eine Abgeschlossenheitsbescheinigungg dann wäre es offiziell ein Zweifamilienhaus

              Nun frage ich mich wie es richtig ist das bei ELSTER anzugeben bzw. was ich da überhaupt im Sinne des Finanzamtes habe.

              Es hat eine Haupthaustür. Wenn man die aufmacht befindet man sich im Flur. Dann gibts eine Wohnungstür aus Holz fürs EG und wenn man die Treppe hochgeht eine Wohnungstür aus Holz fürs OG. Klar kann ma könnte auch alles als eins nutzen. Dafür müsste man die EG Tür nur auf lassen. Aber gleichzeitig kann man sie getrennt nutzen
              Zuletzt geändert von Christopher03; 07.01.2023, 14:48.

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                #8
                Die Grundstücksart ist in § 249 BewG abschließend definiert. Was in deiner Baugenehmigung steht, interessiert nicht.

                Wie oft soll ich das jetzt noch schreiben ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Ich werde es aber so angeben und bei den ergänzenden Angaben werde ich dann den Hinweis notieren " lt Baugenehmigung Einfamilienhaus mit 2 WE " . Wie das Finanzamt das Haus einstuft überlasse ich ganz denen. Gemäß meines Einheitswertbescheid haben die damals das als Zweifamilienhaus bewertet

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                    #10
                    Gemäß meines Einheitswertbescheid haben die damals das als Zweifamilienhaus bewertet
                    Was ja auch richtig ist.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Charlie24 ich hätte nochmal 2 Fragen aus Interesse und würde mich über eine Antwort freuen.

                      Beispiel 1.) Was ist eigentlich wenn plant in diesem Jahr einen Altbau abzureißen? Klar man muss trotzdem zum Stichtag 01.01.22 eine Grundsteuererklärung abgeben aber wenn das Haus in den nächsten 4 Monaten nicht mehr existiert sollte man bei ergänzenden Angaben den Hinweis notieren das bald ein Abriss bevorsteht? Dann müsste es ja irgendwann eine ARTfortschreibung geben da aus einem bebauten Grundstück wieder ein unbebauters Grundstück geworden ist.

                      Beispiel 2.) Wenn man das Haus im Sommer 2022 verkauft hat aber zum Stichtag 01.01.22 noch Eigentümer war dann muss ich ja bekantlich noch als ehemaliger Eigentümer die Grundsteuererkärung abgeben. Sollte ich da bei ergänzende Angaben darauf hinweisen wie z.B. Zurechnungsfortschreibung zum 01.01.23 an die neuen Eigentümer da das Haus an Tag x verkauft wurde und an Tag x im Grundbuch übertragen worden ist"" Oder sollte ich das komplett weglassen da die das ja bereits wissen weil Sie ja den neuen Eigentümer die Grunderwerbssteuer ja schon geschickt haben

                      Hab dann die Sorge das dann der Grundsteuerbescheid bei den neuen Eigentümer landet. Sprich ich werde wohl nie erfahren ob meine Eingaben korrekt waren und was das Finanzamt als Grundsteuerwert und Grundstücksart genommen hat.

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                        #12
                        Dann müsste es ja irgendwann eine ARTfortschreibung geben da aus einem bebauten Grundstück wieder ein unbebauters Grundstück geworden ist.
                        Man erklärt nach dem tatsächlichen Abbruch selbst die Artfortschreibung auf den 01.01. des Folgejahres, dazu ist man ja auch verpflichtet.

                        Ein Hinweis in der jetzigen Hauptfeststellung ist entbehrlich.

                        Sollte ich da bei ergänzende Angaben darauf hinweisen wie z.B. Zurechnungsfortschreibung zum 01.01.23 an die neuen Eigentümer da das Haus an Tag x verkauft wurde und an Tag x im Grundbuch übertragen worden ist"
                        Auch das ist entbehrlich. Zurechnungsfortschreibungen machen die Finanzämter von amtswegen, selbst muss man da nichts anzeigen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Guten Morgen Charlie24,

                          eins hatte ich vergessen. Wie sieht es beim Sachwertverfahren aus z.B wenn man als Privatperson im Grundbuch eingetragen ist und auch seine Grunderwerbststeuer gezahlt hat und jedes Jahr die Grundsteuer B per Brief ebenfalls an die Privatperson geht ABER man auf dem Geschäftsgrundstück eine GmbH betreibt. Muss man dann bei ELSTER

                          Alleineigentum einer natürlichen Person ODER Alleineigetum einer unternehmerisch tätigen juristischen Person anklicken?? Eher das was im Grundbuch eingetragen ist sprich die Privatperson

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                            #14
                            Eher das was im Grundbuch eingetragen ist sprich die Privatperson
                            Maßgeblich sind die Eigentumsverhältnisse laut Grundbuch. Wer das Grundstück nutzt, spielt keine Rolle.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                              #15
                              Im Schreiben der Finanzverwaltung Baden-Württemberg vom 30.5.2022 steht, dass land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke erklärt werden müssen, wenn dazu ein Schreiben vorliegt, welches man im Oktober erhält. Ich besitze solche Grundstücke, habe aber bis noch kein Schreiben bekommen. Kann ich das abwarten oder muss ich zwingend bis zum 31.1.2023 eine Erklärung abgeben ?

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