Es geht um Bayern, Einfamilienhaus, Bruchteilsgemeinschaft:
Einer der Miteigentümer wurde als Empfangsbevollmächtigter bestimmt. Aus verschiedenen Gründen wäre es praktischer, wenn Bescheide und Schreiben an die Adresse des Einfamilienhauses geschickt würden, statt an die Meldeadresse des bevollmächtigten Miteigentümers. Kann/darf man im Bereich "Empfangsbevollmächtigter" eine andere Adresse als die Meldeadresse des Empfangsbevollmächtigten eintragen?
Einer der Miteigentümer wurde als Empfangsbevollmächtigter bestimmt. Aus verschiedenen Gründen wäre es praktischer, wenn Bescheide und Schreiben an die Adresse des Einfamilienhauses geschickt würden, statt an die Meldeadresse des bevollmächtigten Miteigentümers. Kann/darf man im Bereich "Empfangsbevollmächtigter" eine andere Adresse als die Meldeadresse des Empfangsbevollmächtigten eintragen?
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