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300 EUR Energiepauschale

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    300 EUR Energiepauschale

    1. Wo werden die 300 EUR als Rentner in Elster erfasst (Anlage R) ?
    - Mitteilung durch Deutsche Rentenversicherung?
    2. Wie erhalten Selbständige oder Freiberufler die Energiepauschale, falls sie keine USt Vorauszahlungen hatten?
    - in Elster angeben?

    #2
    Bitte das Thema hier lesen: https://forum.elster.de/anwenderforu...-f%C3%BCr-2022

    In die Anlage R gehört die EPP für Rentner wohl nicht, bisher gibt es keine Erfassungsmöglichkeit.

    Wer 2022 Gewinneinkünfte erzielt hat und keine Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer geleistet hat, erhält die EPP über die Einkommensteuererklärung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, mal schauen wo die 300 EUR der Rentner einzutragen sind

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        #4
        Danke, mal schauen wo die 300 EUR der Rentner einzutragen sind
        Man kann sie für Zwecke der Steuerberechnung in der Anlage SO als Leistung erfassen, das ist aber nur ein Workaround für die Steuerberechnung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Bei mir das gleiche:
          1) Ich bin Rentner, habe die 300 EUR Energiepauschale im Dezember auch erhalten, kann sie aber in ELSTER nirgends angeben.
          2) Meine Frau ist freiberuflich selbständig, hat aber in 2022 keine Steuervorauszahlungen geleistet und daher die Energiepauschale nicht bekommen. ELSTER rechnet aber die Steuernachzahlung so aus, als würden ihr die 300 EUR Energiepauschale gar nicht zustehen (denn die von ELSTER berechnete Nachzahlung müsste ja um diese 300 EUR gekürzt um die darauf entfallende Steuer geringer sein).

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            #6
            Ich habe doch im Beitrag 4 geschrieben, wie man geleistete EPP-Zahlungen für Zwecke der Steuerberechnung im Entwurf einer Erklärung erfassen kann.

            Für eine noch nicht ausbezahlte EPP muss man m. E. die rechnerische Steuerschuld dann noch um 300,00 € reduzieren, dann.müsste das Ergebnis

            eigentlich stimmen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Okay, für die Berechnung funktioniert das. Nochmal Danke für den Hinweis. Ich gebe meine Steuererklärung dann einfach so ab, in der Hoffnung, dass das Finanzamt - wie öffentlich angekündigt - die noch nicht ausgezahlten 300 EUR für meine Frau noch irgendwie berücksichtigt (die Steuer ändert sich ja dadurch noch einmal, denn bei mir bleiben von den 300 EUR nur 214,24 EUR übrig, so ähnlich müsste das bei meiner Frau dann ja auch sein; d.h. die vom Finanzamt festgesetzte Steuer müsse um ca. 214 EUR geringer sein, als die von ELSTER berechnete).

              Grüße paba01

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                #8
                Bei Gewinneinkünften weiß das Finanzamt ja, ob die EPP über die Herabsetzung der Vorauszahlung für das 3. Quartal bereits ganz oder teilweise

                geleistet wurde, das funktioniert auch ohne Angaben in der Einkommensteuererklärung, bei den Rentnern gibt es die gesonderte Meldung nach

                § 22a ESG, auch da funktioniert die Versteuerung. Was ohne Erfassungsmöglichkeit nicht funktioniert, ist die Steuerberechnung, deshalb hoffe

                ich ja immer noch, dass zumindest in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung eine Erfassungsmöglichkeit geschaffen wird.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hallo zusammen,
                  habe als Rentner die Zeit genutzt und etwas für das Eintragen der EPP bei Steuererklärung-2022 gefunden.
                  unter

                  https://www.elster.de/eportal/helpGl...ufa%5F10%5F202 2

                  ist bei Anlage-SO folgender, klarer Hinweis

                  Energiepreispauschale

                  Bei anspruchsberechtigten Personen, die in 2022 keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen haben, ist die Energiepreispauschale als sonstige Einkünfte zu behandeln. Ihr Finanzamt berücksichtigt diese grundsätzlich automatisch. Daher müssen Sie die Energiepreispauschale nicht als Einnahmen aus Leistungen erklären.

                  Somit hat sich die Frage erklärt.
                  Mit freundlichen Grüßen

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                    #10
                    Daher müssen Sie die Energiepreispauschale nicht als Einnahmen aus Leistungen erklären.
                    Das ist bekannt. Der Eintrag ist auch nur für Zwecke der Steuerberechnung gedacht.

                    https://forum.elster.de/anwenderforu...-nicht-aktuell
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Für eine noch nicht ausbezahlte EPP muss man m. E. die rechnerische Steuerschuld dann noch um 300,00 € reduzieren, dann.müsste das Ergebnis eigentlich stimmen.
                      Wie sieht es denn aus, wenn der Gewinn als Selbstständiger so niedrig ist, dass eine Vorauszahlung nur zum Teil ermäßigt wurde (Vorauszahlung hätte unter 300 € gelegen) und vor allem auch keine Einkommensteuer entsteht? Dann kann man die rechnerische Steuerschuld ja nicht um 300 € reduzieren. Bekommt man die 300 € dann trotzdem irgendwie ausgezahlt?

                      Gruß
                      Lisa

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                        #12
                        Bekommt man die 300 € dann trotzdem irgendwie ausgezahlt?
                        Ja, die Zahlung hängt nicht davon ab, ob man für den Gewinn Steuern zahlen muss.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Danke Dir!

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