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Grundsteuer Sachsen - Formulare bei Grundsteuerbefreiung landwirtschaftlicher Fläche

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    Grundsteuer Sachsen - Formulare bei Grundsteuerbefreiung landwirtschaftlicher Fläche

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Grundsteuererklärung für einen Verein. Wir haben eine Fläche, die als Landwirtschaftsfläche gilt lt. dem Finanzamt, die wir allerdings nur für den Naturschutz im Sinne unserer Satzung nutzen. Ich gebe dann den Hauptvordruck und die Anlage GW-2 ab, wo ich auch eintragen kann, dass wir die Fläche für steuerbegünstigte Zwecke nutzen. Muss ich die Anlage GW-3 für Land- und Forstwirtschaft dann auch noch abgeben, auch wenn wir die Fläche ja gar nicht landwirtschaftlich nutzen oder entfällt das dann? Denn bei Art der Nutzung kann ja gar nichts passendes ausgewählt werden.

    Vielen Dank für Hilfestellungen.



    #2
    Man muss die Anlage GW3 ausfüllen, nicht GW2.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,

      hier https://forum.elster.de/anwenderforu...denkmalschutzt schriebst du, in Elster wäre GW4 in GW2 integriert. In GW3 kann man ja nirgends angeben, dass man von der Grundsteuer befreit ist und wir nutzen die Fläche ja auch nicht landwirtschaftlich, haben also keine Nutzung, die wir in GW3 auswählen könnten.
      https://www.finanzamt.sachsen.de/abg...ung-11766.html Hier steht ja, dass GW4 Anlage Steuerbefreiungen und -vergünstigungen abgegeben werden muss, wenn Anträge auf Grundsteuerbefreiungen oder Ermäßigungen der Steuermesszahl gestellt werden sollen. Die gibt es in Elster aber ja nicht und sie ist lt. deinem anderen Post in GW2 integriert.
      Zuletzt geändert von Sonnenblume05; 14.01.2023, 13:28.

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        #4
        In GW3 kann man ja nirgends angeben, dass man von der Grundsteuer befreit ist
        Soweit ich das im Kopf habe, geht das auch in GW3
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Nein, nicht für vollständige Befreiung aufgrund von § 3 Absatz 1 Nummer 3 GrStG (Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke benutzt wird (§ 3 Absatz 1 Nummer 3 GrStG)). Das gibt es nur in GW2 auszuwählen.

          Zudem muss scheinbar eine Nutzungsart aus der Liste ausgewählt werden. Wir nutzen das aber ja gar nicht, sondern die Fläche dient dem Natur- und Umweltschutz und wir haben auch keine Erträge daraus.

          Vielleicht entfällt dann GW3 für eine landwirtschaftliche Fläche, die ja nicht als solche genutzt wird?
          Zuletzt geändert von Sonnenblume05; 14.01.2023, 13:55.

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            #6
            Wir nutzen das aber ja gar nicht, sondern die Fläche dient dem Natur- und Umweltschutz und wir haben auch keine Erträge daraus.
            Irgendeine Nutzung ist im Liegenschaftskataster ja wohl ausgewiesen, Erträge spielen keine Rolle.

            Ich schaue mir die Formulare bei Gelegenheit mal näher an.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Okay, danke, ich möchte es ja nur richtig machen, aber irgendwie bin ich überfordert, wie und wo man es für den Verein richtig angibt mit der Steuerbefreiung.
              Bzgl. der Nutzung steht in den Informationen aus dem Grundsteuerportal Sachen "Grünland". So etwas gibt es aber bei Art der Nutzung nicht auszuwählen.

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                #8
                Bzgl. der Nutzung steht in den Informationen aus dem Grundsteuerportal Sachen "Grünland". So etwas gibt es aber bei Art der Nutzung nicht auszuwählen.
                Grünland fällt unter Landwirtschaftliche Nutzung.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  In den Formularen für Bayern habe ich in der Hilfe folgenden Hinweis gefunden:

                  Hinweis: Liegt eine andere Grundsteuerbefreiung als die hier genannten vor, wählen Sie bitte trotzdem eine der Auswahlmöglichkeiten 16 bis 18 aus
                  und wählen Sie in diesem Fall bitte unter „5 - Ergänzende Angaben zur Grundsteuererklärung“ im Hauptvordruck (BayGrSt 1) das Feld in Zeile 59 aus
                  und machen im darunterliegenden Freitextfeld Angaben zum Grund der Befreiung unter Angabe der Vorschrift des Grundsteuergesetzes.


                  Im Formular für Sachsen ist das im Hauptvordruck (GW1) die Seite 6, Zeile 30.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Vielen lieben Dank!

                    Und noch eine Frage, ich verstehe es jetzt so, ich soll also immer, wenn das Grundstück beim Finanzamt als Grundvermögen geführt wird, die Anlage 2 ausfüllen und wenn es als Landwirtschaft geführt wird, die Anlage 3, egal wie das Grundstück genutzt wird. Woran ersehe ich denn aber, als was es beim Finanzamt gelistet ist? Kann man das irgendwie am Aktenzeichen erkennen?

                    Von einem Finanzamt habe ich eine Liste mit den Grundstücken, wo dabei steht, ob es Grundvermögen oder Land- und Forstwirtschaftsvermögen ist.
                    Im Grundbuch steht aber auch bei dem Grundstück, welches als Grundvermögen geführt wird drin, dass es eine landwirtschaftliche Fläche ist.

                    Also woher weiß ich dann, welches Formular das richtige ist?
                    Zuletzt geändert von Sonnenblume05; 14.01.2023, 16:24.

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                      #11
                      Kann man das irgendwie am Aktenzeichen erkennen?
                      In einigen Bundesländern lässt sich das am Aktenzeichen erkennen, ob das in Sachsen auch so ist, müsste ich erst recherchieren.

                      Nachtrag: In Sachsen lässt sich nur Grundbesitz mit und ohne Adresse am Aktenzeichen unterscheiden, aber nicht

                      Grundvermögen und Landwirtschaft
                      Zuletzt geändert von Charlie24; 14.01.2023, 16:52.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Aber ich verstehe das schon richtig, dass ich immer, wenn das Grundstück beim Finanzamt als Grundvermögen geführt wird, die Anlage 2 ausfüllen und wenn es als Landwirtschaft geführt wird, die Anlage 3 ausfüllen muss, egal wie das Grundstück eigentlich genutzt wird. Ist das korrekt?

                        Und dann muss ich bei jedem Finanzamt nachfragen, als was es dort gelistet ist?

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                          #13
                          dass ich immer, wenn das Grundstück beim Finanzamt als Grundvermögen geführt wird, die Anlage 2 ausfüllen und wenn es als Landwirtschaft geführt wird, die Anlage 3 ausfüllen muss, egal wie das Grundstück eigentlich genutzt wird. Ist das korrekt?
                          So ist das !

                          Und dann muss ich bei jedem Finanzamt nachfragen, als was es dort gelistet ist?
                          Wenn das aus den Info-Schreiben oder vorliegenden alten Bescheiden nicht hervorgeht, wird wohl nichts anderes übrig bleiben.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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