Hallo,
ich habe eine Frage zur Grundsteuererklärung für einen Verein. Wir haben eine Fläche, die als Landwirtschaftsfläche gilt lt. dem Finanzamt, die wir allerdings nur für den Naturschutz im Sinne unserer Satzung nutzen. Ich gebe dann den Hauptvordruck und die Anlage GW-2 ab, wo ich auch eintragen kann, dass wir die Fläche für steuerbegünstigte Zwecke nutzen. Muss ich die Anlage GW-3 für Land- und Forstwirtschaft dann auch noch abgeben, auch wenn wir die Fläche ja gar nicht landwirtschaftlich nutzen oder entfällt das dann? Denn bei Art der Nutzung kann ja gar nichts passendes ausgewählt werden.
Vielen Dank für Hilfestellungen.
ich habe eine Frage zur Grundsteuererklärung für einen Verein. Wir haben eine Fläche, die als Landwirtschaftsfläche gilt lt. dem Finanzamt, die wir allerdings nur für den Naturschutz im Sinne unserer Satzung nutzen. Ich gebe dann den Hauptvordruck und die Anlage GW-2 ab, wo ich auch eintragen kann, dass wir die Fläche für steuerbegünstigte Zwecke nutzen. Muss ich die Anlage GW-3 für Land- und Forstwirtschaft dann auch noch abgeben, auch wenn wir die Fläche ja gar nicht landwirtschaftlich nutzen oder entfällt das dann? Denn bei Art der Nutzung kann ja gar nichts passendes ausgewählt werden.
Vielen Dank für Hilfestellungen.
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