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Grundsteuererklärung BW - Fehler bei m²-Anteile ETW und Garage

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    Grundsteuererklärung BW - Fehler bei m²-Anteile ETW und Garage

    Grundsteuer BW - Wohnung WEG, Garage Privateigentum auf gleichem Flurstück in anderem Grundbuchblatt nur mit Fläche (qm) ohne Zähler/Nenner eingetragen. Jede Eingabe führt zur Fehlermeldung.

    #2
    Und die Fehlermeldung ist geheim?

    Eigentlich sollte dieser Fall im Sticky doch beschrieben sein: Flurstück in GW1 zweimal erfassen, einmal mit Grundbuchblatt und Miteigentumsanteil der Wohnung, dann dasselbe für die Garage.
    Flächenanteile (Gesamtfläche mal Eigentumsanteil) addieren, Summe abrunden, in GW2 eintragen.

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Problem ist: Das Programm (BW) verlangt die Eingabe von Zähler und Nenner. Selbst wenn diese aus den vorhandenen Daten errechnet und dann als Zähler/Nenner eingetragen werden, kommen Fehlermeldungen_ GW1_210 /GW1_130
      Das Grundbuch gibt nur die Fläche - 24qm - an.

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        #4
        Natürlich ist der Miteigentumsanteil als Bruch mit Zähler und Nenner zwingend erforderlich, der muss doch in der Teilungserklärung stehen.

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          #5
          Ich mir erlaubt, den Titel zu ändern, der Benutzername ist nicht hilfreich.

          Bitte mal den Sticky lesen. Aus den Tabellen ist ersichtlich, wie man vorgehen muss: https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Die Garage wurde zu einem späteren Zeitpunkt dazugekauft und ist Privateigentum. Sie gehört zwar zum gleichen Flurstück, ist aber nicht ein Bruchteileigentum.

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              #7
              Zitat von ingbuege Beitrag anzeigen
              Die Garage wurde zu einem späteren Zeitpunkt dazugekauft und ist Privateigentum. Sie gehört zwar zum gleichen Flurstück, ist aber nicht ein Bruchteileigentum.
              Tut mir leid, kann ich nicht nachvollziehen.
              ​​​​​​

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              ​​​​

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                #8
                Sie gehört zwar zum gleichen Flurstück, ist aber nicht ein Bruchteileigentum.
                Das ist widersprüchlich. Am gleichen Flurstück können mit einer Garage nur Miteigentumsanteile am Grund und Boden verbunden sein.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Genau da liegt das Problem. Es ist so im Grundbuch eingetragen. Ich vermute, daß deshalb eine separate GSt-Erklärung verlangt wird, da es sich nicht um eine wirtschaftliche Einheit handelt. (Privateigentum)

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                    #10
                    Wenn es bisher getrennte Bewertungen gab, kannst du doch in der Erklärung für die Garage unter Ergänzende Angaben beantragen,

                    die Garage zukünftig der Wohnung zuzuordnen. Das ist doch kein unlösbares Problem.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Im Kaufvertrag zur Garage muss genau beschrieben sein, was genau du gekauft hast. Also Grundbuchblatt, Flur und Flurstück sowie ggf. der Miteigentumsanteil. Bitte genau lesen, ob es wirklich um das selbe Flurstück geht!
                      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                        #12
                        Natürlich kann ich unter "Ergänzende Angaben" die Garage mit Flurstück und Fläche (qm) angeben. Wie das dann der Wohnung zugeordnet werden kann ist mir allerdings nicht klar in Bezug auf den Eintrag in das Formblatt. Einfach weglassen und nur als "Ergänzende Angaben" eintragen?

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                          #13
                          Du hast doch 2 Aktenzeichen ? Dann gib bitte 2 Erklärungen ab. Die Zusammenlegung kann nur das Finanzamt machen,

                          du musst sie doch nur beantragen
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Es gibt nur 1 (ein) Aktenzeichen.

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                              #15
                              Zitat von ingbuege Beitrag anzeigen
                              Die Garage wurde zu einem späteren Zeitpunkt dazugekauft und ist Privateigentum.
                              Wann wurde die Garage gekauft. Vor oder nach dem 01.01.2022? Genau gefragt: wann erfolgte die Eigentumseintragung im Grundbuch?
                              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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