Grundsteuer BW - Wohnung WEG, Garage Privateigentum auf gleichem Flurstück in anderem Grundbuchblatt nur mit Fläche (qm) ohne Zähler/Nenner eingetragen. Jede Eingabe führt zur Fehlermeldung.
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Grundsteuererklärung BW - Fehler bei m²-Anteile ETW und Garage
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Und die Fehlermeldung ist geheim?
Eigentlich sollte dieser Fall im Sticky doch beschrieben sein: Flurstück in GW1 zweimal erfassen, einmal mit Grundbuchblatt und Miteigentumsanteil der Wohnung, dann dasselbe für die Garage.
Flächenanteile (Gesamtfläche mal Eigentumsanteil) addieren, Summe abrunden, in GW2 eintragen.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das Problem ist: Das Programm (BW) verlangt die Eingabe von Zähler und Nenner. Selbst wenn diese aus den vorhandenen Daten errechnet und dann als Zähler/Nenner eingetragen werden, kommen Fehlermeldungen_ GW1_210 /GW1_130
Das Grundbuch gibt nur die Fläche - 24qm - an.
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Ich mir erlaubt, den Titel zu ändern, der Benutzername ist nicht hilfreich.
Bitte mal den Sticky lesen. Aus den Tabellen ist ersichtlich, wie man vorgehen muss: https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttembergFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von ingbuege Beitrag anzeigenDie Garage wurde zu einem späteren Zeitpunkt dazugekauft und ist Privateigentum. Sie gehört zwar zum gleichen Flurstück, ist aber nicht ein Bruchteileigentum.
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Sie gehört zwar zum gleichen Flurstück, ist aber nicht ein Bruchteileigentum.Freundliche Grüße
Charlie24
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Wenn es bisher getrennte Bewertungen gab, kannst du doch in der Erklärung für die Garage unter Ergänzende Angaben beantragen,
die Garage zukünftig der Wohnung zuzuordnen. Das ist doch kein unlösbares Problem.Freundliche Grüße
Charlie24
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Im Kaufvertrag zur Garage muss genau beschrieben sein, was genau du gekauft hast. Also Grundbuchblatt, Flur und Flurstück sowie ggf. der Miteigentumsanteil. Bitte genau lesen, ob es wirklich um das selbe Flurstück geht!Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Du hast doch 2 Aktenzeichen ? Dann gib bitte 2 Erklärungen ab. Die Zusammenlegung kann nur das Finanzamt machen,
du musst sie doch nur beantragenFreundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von ingbuege Beitrag anzeigenDie Garage wurde zu einem späteren Zeitpunkt dazugekauft und ist Privateigentum.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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