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Grundsteuer Niedersachsen Scheunen als Zubehörraum?

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    Grundsteuer Niedersachsen Scheunen als Zubehörraum?

    Grundsteuer Niedersachsen:
    6050 qm Grundstück (Aktenzeichen 1), ehemaliger Hof, also im Prinzip normales bebautes Grundstück
    3100 qm sind bisher als landwirtschaftliche Fläche (Dazu gibt es ein Aktenzeichen 2) angegeben, diese wandern wieder mit LuF in Grundsteuer A
    Auf der restlichen Fläche stehen:
    1. 1x Hauptgebäude
    2. 2x Nebengebäude, ehemals Stall und Scheune, nicht bewirtschaftet oder vermietet, Abstellräume für Gerümpel und Autoteile zum privaten Schrauben
    3. 1x kleine Garage 25qm?

    Im letzten? Einheitswertbescheid wurde erfasst:
    1. 170 qm Wohnraum zu 3,45 DM/m^2
    2. 872 qm Wohnraum zu 0,20 DM/m^2
    3. Garage pauschal

    Kann ich die Nebengebäude jetzt nicht als Zubehörräume auffassen und damit entfallen lassen? Der Ertrag schien damals auch anders angesetzt, es ist ja auch kein Wohnraum.

    Die Nebengebäude sind vom Hauptgebäude getrennt.
    https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html

    Damit müsste doch greifen:
    (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume: 1.
    Zubehörräume, insbesondere: a) Kellerräume,
    b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,



    Falls von Belang:
    in den Katasterkarten
    https://maps.lgln.niedersachsen.de/k...rkarten-online
    werden die Nebengebäude als "Gebäude für Wirtschaft oder Gewerbe" geführt, das Hauptgebäude als "Wohngebäude" (so wie alle alten, nicht mehr bewirtschafteten Höfe. Ich rate mal, dass das aber mit der Grundsteuer nur wenig zu tun hat).

    Hier gab es einen ähnlichen Fall, da wurde zu einer "Hofstelle" geraten.
    https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen

    Kann/muss ich das dann nach Belieben aufsplitten? Also 3100 qm lw Fläche plus 1500 qm Hofstelle (für die Nebengebäude), beide in Grundsteuer A?
    Kann man überhaupt unter einem Aktenzeichen dann eine Hofstelle und eine LW Fläche angeben?
    Gäbe es Probleme, wenn sich da jetzt neue Flächenverhältnisse ergeben? Das alte Grundstück verliert dann ja 1500 qm.
    Ist Hofstelle überhaupt günstiger als Wohnfläche?
    Bei den Katasterkarten ist eben bisher die lw Fläche farblich grün gekennzeichnet, der Rest rosa mit grauen oder dunkelgrauem Gebäude.
    Zuletzt geändert von thaistatos; 01.02.2023, 01:06.

    #2
    Ist Hofstelle überhaupt günstiger als Wohnfläche?
    Hofstelle ist mit Sicherheit günstiger als Wohnfläche, aber für die erleichterte Zuordnung zur Landwirtschaft dürfen die Nebengebäude

    gerade nicht als Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung genutzt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Also ergäben sich zwei Möglichkeiten:
      A: "normales" Grundstück, Nebengebäude entfallen, da als Zubehörraum ausserhalb der Wohnung
      B: Hofstelle mit Nebengebäuden als Nutzflächen

      Ich bin etwas unsicher, warum nicht alle einfach A wählen und wie man sich Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung normalerweise vorzustellen hat. Z.B. ein großer Gartenschuppen, der hinter dem Haus steht? Hier wären es eben zwei sehr große Gartenschuppen.

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        #4
        Ich bin etwas unsicher, warum nicht alle einfach A wählen und wie man sich Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung normalerweise vorzustellen hat. Z.B. ein großer Gartenschuppen, der hinter dem Haus steht?
        Weil Niedersachsen die m. E. unsinnige bayerische Regelung übernommen hat und diese Nebengebäude nur bis 30 m² Nutzfläche von

        der Grundsteuer freistellt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Leider Rückmeldung vom Finanzamt:
          die Nebengebäude sind als Nutzfläche in der Grundsteuer B dem Grundvermögen zuzuordnen, wenn keine aktive Landwirtschaft mehr betrieben wird. (Wenn auch mit Abzug von 30qm und 50 für Garagen), was aber bei üblichen Scheunengrößen dann auch nicht mehr soviel ausmacht.

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            #6
            ... die Nebengebäude sind als Nutzfläche in der Grundsteuer B dem Grundvermögen zuzuordnen, wenn keine aktive Landwirtschaft mehr betrieben wird.
            So allgemein ist die Auskunft aber für Niedersachsen schlicht falsch ! Siehe § 11 Abs. 1 NGrStG:

            https://www.google.com/url?sa=t&rct=...VWAdPAcggvUXwF
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hatte ich auch vorgebracht, die Sachbearbeiterin hat sich nochmals mit einer anderen Sachbearbeiterin beraten, "die mehr Ahnung davon hat": das wäre schon richtig mit Nebengebäude in Grundvermögen und damit Grundsteuer B.
              Ich hatte wohl erwähnt, dass keine aktive Landwirtschaft mehr betrieben wird. Ich weiß aber auch nicht, was aktive Landwirtschaft in dem Zusammenhang bedeuten würde und ob das überhaupt richtig ist.
              Da die Wiese als landwirtschaftliche Fläche angesehen wird: reicht das als Begründung, dass eine Hofstelle existiert?
              Oder was sind die Voraussetzungen für eine Hofstelle? Aktive LuF mit irgendeiner Nummer bei einer Landwirtschaftskammer? Oder bleiben Bauernhöfe immer Hofstellen?

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                #8
                Oder was sind die Voraussetzungen für eine Hofstelle? Aktive LuF mit irgendeiner Nummer bei einer Landwirtschaftskammer?
                Das steht doch in § 11 Abs. 1 NGrStG:

                1) Abweichend von § 234 Abs. 6 BewG gehören zur Hofstelle auch Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, von denen aus
                keine land- und forstwirtschaftlichen Flächen mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, soweit sie keine Zweckbestimmung erhalten haben,
                die zu einer zwingenden Zuordnung zum Grundvermögen führt.


                Viel Ahnung haben beide Sachbearbeiterinnen nicht, eine aktiver Landwirtschaftsbetrieb wird gerade nicht vorausgesetzt, es darf nur keine

                Nutzungsänderung erfolgt sein, am besten ist Leerstand. Siehe meine Antwort '#2 !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hallo thaistatos, hast du was erreichen können? Stehen vor einem ähnlichen Problem...Liebe Grüße aus Niedersachsen!

                  Kommentar


                    #10
                    leider nein. Nach den Rückmeldungen aus dem Finanzamt sah ich aber auch keine Möglichkeit, dass da noch Interpretationsspielraum wäre. Wenn jemand was gegenteiliges wüßte, wäre ich daran aber auch interessiert.

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                      #11
                      Ich hol das nochmal hoch...Grundsteuer Niedersachsen:

                      Ich wohne auch in einem Haus das früher mal eine " Hofstelle" war. Landwirtschaft wird nicht mehr betrieben.
                      Die Nebengebäude sind unter 30 m² und die beiden Garagen unter 50 m².

                      Im neuen Bescheid über die Grundbesitzabgaben ist der Grundsteuermessbetrag stark gestiegen..von 29
                      auf 94,47.

                      Ist das so das früher die Fläche um das Haus (Grundstückgrösse 2002 m² ) als Grundsteuer A berechnet wurde
                      und nun als Grundsteuer B ?

                      Da kann man wohl nix machen..wenn ich das so lese.
                      Macht zusammen mit den Grünland 243,22 Euro mehr im Jahr. (Alt 130,09 Euro jetzt 373,31 Euro im Jahr)
                      Das Grünland wird ja mit Grundsteuer A berechnet..steigt nur leicht von 10,39 auf 25,66 Euro.

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                        #12
                        Da kann man wohl nix machen..wenn ich das so lese.
                        So ist das leider ! Bei den Bundesländern mit einem Flächenmaßstab wie Bayern und auch Niedersachsen werden große Grundstücke zwangsläufig teurer.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          vielleicht nochmal zur Ausgangsfrage: warum hat eine Scheune, die mit Gerümpel vollsteht, eine Nutzfläche?
                          Bzw. wo findet man die Definition von Nutzfläche?

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                            #14
                            Ins Blaue vermutet: Nutzfläche ist die Fläche, die man mit Gerümpel voll stellen kann.

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                              #15
                              Bzw. wo findet man die Definition von Nutzfläche?
                              Im Bundesrecht ist die Nutzfläche dahingehend definiert, dass sie auf die für fremde oder eigene betriebliche Zwecke genutzten Gebäudeflächen beschränkt ist.

                              Eine Nutzung für Öffentliche Zwecke gehört auch noch dazu. Im Bundesrecht hat das zur Folge, dass privat als Abstellräume oder Kellerersatzräume genutzte

                              Flächen in einem Nebengebäude außerhalb einer Wohnung nicht bewertet werden, da sie nicht zur Wohnfläche rechnen.

                              In Bayern und Niedersachsen fehlt die Beschränkung auf betriebliche oder öffentliche Zwecke, mit der Folge dass solche Nebengebäudeflächen in die

                              Bewertung einbezogen werden, es darf nur eine Freifläche von 30 m² abgezogen werden. Das Ganze ist je m² auch noch teurer als 1 m² Wohnfläche.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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