Grundsteuer Niedersachsen:
6050 qm Grundstück (Aktenzeichen 1), ehemaliger Hof, also im Prinzip normales bebautes Grundstück
3100 qm sind bisher als landwirtschaftliche Fläche (Dazu gibt es ein Aktenzeichen 2) angegeben, diese wandern wieder mit LuF in Grundsteuer A
Auf der restlichen Fläche stehen:
1. 1x Hauptgebäude
2. 2x Nebengebäude, ehemals Stall und Scheune, nicht bewirtschaftet oder vermietet, Abstellräume für Gerümpel und Autoteile zum privaten Schrauben
3. 1x kleine Garage 25qm?
Im letzten? Einheitswertbescheid wurde erfasst:
1. 170 qm Wohnraum zu 3,45 DM/m^2
2. 872 qm Wohnraum zu 0,20 DM/m^2
3. Garage pauschal
Kann ich die Nebengebäude jetzt nicht als Zubehörräume auffassen und damit entfallen lassen? Der Ertrag schien damals auch anders angesetzt, es ist ja auch kein Wohnraum.
Die Nebengebäude sind vom Hauptgebäude getrennt.
https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
Damit müsste doch greifen:
Falls von Belang:
in den Katasterkarten
https://maps.lgln.niedersachsen.de/k...rkarten-online
werden die Nebengebäude als "Gebäude für Wirtschaft oder Gewerbe" geführt, das Hauptgebäude als "Wohngebäude" (so wie alle alten, nicht mehr bewirtschafteten Höfe. Ich rate mal, dass das aber mit der Grundsteuer nur wenig zu tun hat).
Hier gab es einen ähnlichen Fall, da wurde zu einer "Hofstelle" geraten.
https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen
Kann/muss ich das dann nach Belieben aufsplitten? Also 3100 qm lw Fläche plus 1500 qm Hofstelle (für die Nebengebäude), beide in Grundsteuer A?
Kann man überhaupt unter einem Aktenzeichen dann eine Hofstelle und eine LW Fläche angeben?
Gäbe es Probleme, wenn sich da jetzt neue Flächenverhältnisse ergeben? Das alte Grundstück verliert dann ja 1500 qm.
Ist Hofstelle überhaupt günstiger als Wohnfläche?
Bei den Katasterkarten ist eben bisher die lw Fläche farblich grün gekennzeichnet, der Rest rosa mit grauen oder dunkelgrauem Gebäude.
6050 qm Grundstück (Aktenzeichen 1), ehemaliger Hof, also im Prinzip normales bebautes Grundstück
3100 qm sind bisher als landwirtschaftliche Fläche (Dazu gibt es ein Aktenzeichen 2) angegeben, diese wandern wieder mit LuF in Grundsteuer A
Auf der restlichen Fläche stehen:
1. 1x Hauptgebäude
2. 2x Nebengebäude, ehemals Stall und Scheune, nicht bewirtschaftet oder vermietet, Abstellräume für Gerümpel und Autoteile zum privaten Schrauben
3. 1x kleine Garage 25qm?
Im letzten? Einheitswertbescheid wurde erfasst:
1. 170 qm Wohnraum zu 3,45 DM/m^2
2. 872 qm Wohnraum zu 0,20 DM/m^2
3. Garage pauschal
Kann ich die Nebengebäude jetzt nicht als Zubehörräume auffassen und damit entfallen lassen? Der Ertrag schien damals auch anders angesetzt, es ist ja auch kein Wohnraum.
Die Nebengebäude sind vom Hauptgebäude getrennt.
https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
Damit müsste doch greifen:
(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume: 1.
Zubehörräume, insbesondere: a) Kellerräume,
b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
Zubehörräume, insbesondere: a) Kellerräume,
b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
Falls von Belang:
in den Katasterkarten
https://maps.lgln.niedersachsen.de/k...rkarten-online
werden die Nebengebäude als "Gebäude für Wirtschaft oder Gewerbe" geführt, das Hauptgebäude als "Wohngebäude" (so wie alle alten, nicht mehr bewirtschafteten Höfe. Ich rate mal, dass das aber mit der Grundsteuer nur wenig zu tun hat).
Hier gab es einen ähnlichen Fall, da wurde zu einer "Hofstelle" geraten.
https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen
Kann/muss ich das dann nach Belieben aufsplitten? Also 3100 qm lw Fläche plus 1500 qm Hofstelle (für die Nebengebäude), beide in Grundsteuer A?
Kann man überhaupt unter einem Aktenzeichen dann eine Hofstelle und eine LW Fläche angeben?
Gäbe es Probleme, wenn sich da jetzt neue Flächenverhältnisse ergeben? Das alte Grundstück verliert dann ja 1500 qm.
Ist Hofstelle überhaupt günstiger als Wohnfläche?
Bei den Katasterkarten ist eben bisher die lw Fläche farblich grün gekennzeichnet, der Rest rosa mit grauen oder dunkelgrauem Gebäude.
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