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Grundsteuer Niedersachsen Scheunen als Zubehörraum?

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    Grundsteuer Niedersachsen Scheunen als Zubehörraum?

    Grundsteuer Niedersachsen:
    6050 qm Grundstück (Aktenzeichen 1), ehemaliger Hof, also im Prinzip normales bebautes Grundstück
    3100 qm sind bisher als landwirtschaftliche Fläche (Dazu gibt es ein Aktenzeichen 2) angegeben, diese wandern wieder mit LuF in Grundsteuer A
    Auf der restlichen Fläche stehen:
    1. 1x Hauptgebäude
    2. 2x Nebengebäude, ehemals Stall und Scheune, nicht bewirtschaftet oder vermietet, Abstellräume für Gerümpel und Autoteile zum privaten Schrauben
    3. 1x kleine Garage 25qm?

    Im letzten? Einheitswertbescheid wurde erfasst:
    1. 170 qm Wohnraum zu 3,45 DM/m^2
    2. 872 qm Wohnraum zu 0,20 DM/m^2
    3. Garage pauschal

    Kann ich die Nebengebäude jetzt nicht als Zubehörräume auffassen und damit entfallen lassen? Der Ertrag schien damals auch anders angesetzt, es ist ja auch kein Wohnraum.

    Die Nebengebäude sind vom Hauptgebäude getrennt.
    https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html

    Damit müsste doch greifen:
    (3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume: 1.
    Zubehörräume, insbesondere: a) Kellerräume,
    b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,



    Falls von Belang:
    in den Katasterkarten
    https://maps.lgln.niedersachsen.de/k...rkarten-online
    werden die Nebengebäude als "Gebäude für Wirtschaft oder Gewerbe" geführt, das Hauptgebäude als "Wohngebäude" (so wie alle alten, nicht mehr bewirtschafteten Höfe. Ich rate mal, dass das aber mit der Grundsteuer nur wenig zu tun hat).

    Hier gab es einen ähnlichen Fall, da wurde zu einer "Hofstelle" geraten.
    https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen

    Kann/muss ich das dann nach Belieben aufsplitten? Also 3100 qm lw Fläche plus 1500 qm Hofstelle (für die Nebengebäude), beide in Grundsteuer A?
    Kann man überhaupt unter einem Aktenzeichen dann eine Hofstelle und eine LW Fläche angeben?
    Gäbe es Probleme, wenn sich da jetzt neue Flächenverhältnisse ergeben? Das alte Grundstück verliert dann ja 1500 qm.
    Ist Hofstelle überhaupt günstiger als Wohnfläche?
    Bei den Katasterkarten ist eben bisher die lw Fläche farblich grün gekennzeichnet, der Rest rosa mit grauen oder dunkelgrauem Gebäude.
    Zuletzt geändert von thaistatos; 01.02.2023, 03:06.

    #2
    Ist Hofstelle überhaupt günstiger als Wohnfläche?
    Hofstelle ist mit Sicherheit günstiger als Wohnfläche, aber für die erleichterte Zuordnung zur Landwirtschaft dürfen die Nebengebäude

    gerade nicht als Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung genutzt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Also ergäben sich zwei Möglichkeiten:
      A: "normales" Grundstück, Nebengebäude entfallen, da als Zubehörraum ausserhalb der Wohnung
      B: Hofstelle mit Nebengebäuden als Nutzflächen

      Ich bin etwas unsicher, warum nicht alle einfach A wählen und wie man sich Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung normalerweise vorzustellen hat. Z.B. ein großer Gartenschuppen, der hinter dem Haus steht? Hier wären es eben zwei sehr große Gartenschuppen.

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        #4
        Ich bin etwas unsicher, warum nicht alle einfach A wählen und wie man sich Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung normalerweise vorzustellen hat. Z.B. ein großer Gartenschuppen, der hinter dem Haus steht?
        Weil Niedersachsen die m. E. unsinnige bayerische Regelung übernommen hat und diese Nebengebäude nur bis 30 m² Nutzfläche von

        der Grundsteuer freistellt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Leider Rückmeldung vom Finanzamt:
          die Nebengebäude sind als Nutzfläche in der Grundsteuer B dem Grundvermögen zuzuordnen, wenn keine aktive Landwirtschaft mehr betrieben wird. (Wenn auch mit Abzug von 30qm und 50 für Garagen), was aber bei üblichen Scheunengrößen dann auch nicht mehr soviel ausmacht.

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            #6
            ... die Nebengebäude sind als Nutzfläche in der Grundsteuer B dem Grundvermögen zuzuordnen, wenn keine aktive Landwirtschaft mehr betrieben wird.
            So allgemein ist die Auskunft aber für Niedersachsen schlicht falsch ! Siehe § 11 Abs. 1 NGrStG:

            https://www.google.com/url?sa=t&rct=...VWAdPAcggvUXwF
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hatte ich auch vorgebracht, die Sachbearbeiterin hat sich nochmals mit einer anderen Sachbearbeiterin beraten, "die mehr Ahnung davon hat": das wäre schon richtig mit Nebengebäude in Grundvermögen und damit Grundsteuer B.
              Ich hatte wohl erwähnt, dass keine aktive Landwirtschaft mehr betrieben wird. Ich weiß aber auch nicht, was aktive Landwirtschaft in dem Zusammenhang bedeuten würde und ob das überhaupt richtig ist.
              Da die Wiese als landwirtschaftliche Fläche angesehen wird: reicht das als Begründung, dass eine Hofstelle existiert?
              Oder was sind die Voraussetzungen für eine Hofstelle? Aktive LuF mit irgendeiner Nummer bei einer Landwirtschaftskammer? Oder bleiben Bauernhöfe immer Hofstellen?

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                #8
                Oder was sind die Voraussetzungen für eine Hofstelle? Aktive LuF mit irgendeiner Nummer bei einer Landwirtschaftskammer?
                Das steht doch in § 11 Abs. 1 NGrStG:

                1) Abweichend von § 234 Abs. 6 BewG gehören zur Hofstelle auch Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, von denen aus
                keine land- und forstwirtschaftlichen Flächen mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, soweit sie keine Zweckbestimmung erhalten haben,
                die zu einer zwingenden Zuordnung zum Grundvermögen führt.


                Viel Ahnung haben beide Sachbearbeiterinnen nicht, eine aktiver Landwirtschaftsbetrieb wird gerade nicht vorausgesetzt, es darf nur keine

                Nutzungsänderung erfolgt sein, am besten ist Leerstand. Siehe meine Antwort '#2 !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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