Meine vierteljährlichen ESt-Vorauszahlungen für meine gewerblichen Einkünfte lagen in 2022 jeweils unter 300 EUR. Ich habe also die sog. Energiepreispauschale noch nicht erhalten. Auch für meine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit habe ich diese noch nicht bekommen. Das soll dem Vernehmen nach ja jeweils über die Steuererklärung erfolgen.
Wo trage ich die noch nicht erfolgte Auszahlung ein?
Wo trage ich die noch nicht erfolgte Auszahlung ein?
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