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Anlage V - Frage nach Ferienwohnung

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    Anlage V - Frage nach Ferienwohnung

    In der Anlage V der Einkommensteuererklärung 2021 für Vermieten wird gefragt ob etwas als Ferienwohnung genutzt wird. Drei Antworten sind vorgegeben: 'Keine Angabe', Ja und Nein. Die Antworten 'Keine Angabe' sowie Nein werden aber nicht akzeptiert und als Angabefehler bewertet, der den Abschluss und die Versendung verhindern. Das ist ein grober Programmierungsfehler der darauf hinweist, dass die von Mein Elster beim 'Prüfen' gefundenen Fehler nicht zuverlässig Angabefehler sind und das Versenden nicht verhindern sollten.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 02.02.2023, 12:20.

    #2
    Das ist ein grober Programmierungsfehler der darauf hinweist, dass die von Mein Elster beim 'Prüfen' gefundenen Fehler nicht zuverlässig Angabefehler sind und das Versenden nicht verhindern sollten.
    Nein, dir ist wahrscheinlich ein Eingabefehler unterlaufen. Du hast in Zeile 8 unzulässigerweise 0 m² eingetragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe den Titel geändert, der Benutzername ist nicht aussagekräftig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von megefa Beitrag anzeigen
        In der Anlage V der Einkommensteuererklärung 2021 für Vermieten wird gefragt ob etwas als Ferienwohnung genutzt wird. Drei Antworten sind vorgegeben: 'Keine Angabe', Ja und Nein. Die Antworten 'Keine Angabe' sowie Nein werden aber nicht akzeptiert und als Angabefehler bewertet, der den Abschluss und die Versendung verhindern. Das ist ein grober Programmierungsfehler der darauf hinweist, dass die von Mein Elster beim 'Prüfen' gefundenen Fehler nicht zuverlässig Angabefehler sind und das Versenden nicht verhindern sollten.
        Angesichts dessen, dass die Formulare für den VZ2021 seit einem Jahr zur Verfügung stehen, halte ich den Verdacht auf einen Programmierfehler für sehr gewagt.
        Wenn Mein Elster einen Fehler anzeigt, dann ist es i. Allg. auch so. Vermutlich wurden Eingabefelder ausgefüllt, die bei Nicht-Ferienwohnungen nicht auszufüllen sind, z.B. eine Angabe zur für die alsFeWo genutze Fläche (und ja, auch Null ist bekanntlich eine Angabe, die hier zu unterbleiben hat).

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          #5
          Antwort: Da die einzige fehlerfreie Angabe für Vermietung als Ferienwohnung 'Ja' ist, kann ggfls. in Zeile 8 die Angabe zutreffend sein. Zudem können tatsächlich Null Einnahmen für diese Fläche vorliegen.

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            #6
            Zitat von megefa Beitrag anzeigen
            Antwort: Da die einzige fehlerfreie Angabe für Vermietung als Ferienwohnung 'Ja' ist
            Wie ist das zu verstehen? Wird doch ein halber Quadratmeter (also abgerundet Null) als Ferienwohnung vermietet? Dann ist Ja natürlich richtig.

            Zitat von megefa Beitrag anzeigen
            Akann ggfls. in Zeile 8 die Angabe zutreffend sein
            Genau. Wenn ein Teil als Ferienwohnung vermietet wird dann ist Zeile 8 auszufüllen.

            Zitat von megefa Beitrag anzeigen
            Zudem können tatsächlich Null Einnahmen für diese Fläche vorliegen.
            Ja, bei kostenloser Vermietung.

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              #7
              Habe heute bei erstmaliger Nutzung exakt das gleiche Problem, d.h. das Thema scheint noch nicht "gelöst" sondern kann nur umgangen werden, indem man die Fehlermeldung akzeptiert und irgendeinen kleinen Betrag für Ferien-vermietete qm angibt, obwohl da eine 0 rein müsste. Kann das wirklich sein? Oder geht da noch was zu verbessern?

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                #8
                ... das Thema scheint noch nicht "gelöst" sondern kann nur umgangen werden,
                Das stimmt doch nicht. Wenn eine Wohnung nicht als Ferienwohnung vermietet wird, müssen die Angaben wie folgt aussehen:

                FEWO_Nein.jpg

                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Bild 05.04.23 um 13.41.jpgja, das sieht bei mir genauso aus, und produziert die Fehlermeldung. Habe auch ein zweites Objekt angelegt, das gleiche... Sorry, will hier keinen nerven Bild 05.04.23 um 13.41.jpg

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                    #10
                    Da du Nullen drin hast, ist es halt nicht das Gleiche. Mach die zwei Nullen raus.

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                      #11
                      Mach die zwei Nullen raus.
                      Mehr gibt es dazu nicht zu sagen !
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Danke für Eure Hilfe und Geduld, again what learned ...

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                          #13
                          Siehe Beitrag Nr. 2

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