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Grundsteuer Baden-Württemberg Miteigentumsanteile

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    Grundsteuer Baden-Württemberg Miteigentumsanteile

    Hallo zusammen,

    ich zögere noch meine Elster Grundsteuererklärung abzugeben da ich nicht weiß welche Miteigentumsanteile denn angegeben werden müssen und diesbezüglich habe ich erfolglos im Web gesucht und nichts gefunden.

    Laut Kaufvertrag meiner Wohnung im MFH habe ich Miteigentumsanteile für die Wohnung aber auch für die Tiefgarage und für den Keller erworben.

    Ich kann mir nicht vorstellen dass ich für den Keller und den Tiefgaragenstellplatz einen gleichen Satz Steuern zahlen muss wie für die Wohnung

    Deshalb meine Frage, reicht es wenn ich nur die Miteigentumsnateile der Wohnung angebe? Es ist ja nirgends eindeutig genau definiert welche MEA's angegeben werden müssen und im Keller wohnt auch niemand.

    Oder müssen die Keller und TG MEA's in einem gesonderten Formular eingetragen werden?

    Gruß SV
    Zuletzt geändert von Steuerverschwender; 05.02.2023, 16:53.

    #2
    Zitat von Steuerverschwender Beitrag anzeigen
    Ich kann mir nicht vorstellen dass ich für den Keller und den Tiefgaragenstellplatz einen gleichen Satz Steuern zahlen muss wie für die Wohnung
    Doch, in Baden-Württemberg zählt nur der dir gehörende Grund und Boden.

    Du musst daher in einer Erklärung alle drei Stücke einzeln erfassen und für GW2 die Bruchstücke addieren.

    Wird hier seit 6 Monaten im Sticky erklärt.

    Kommentar


      #3
      Wird hier seit 6 Monaten im Sticky erklärt.
      Mitte Februar werden es dann schon 7 Monate !

      Was deine erfolglose Suche im Web angeht, hier ein Link: https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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