Hallo zusammen,
ich zögere noch meine Elster Grundsteuererklärung abzugeben da ich nicht weiß welche Miteigentumsanteile denn angegeben werden müssen und diesbezüglich habe ich erfolglos im Web gesucht und nichts gefunden.
Laut Kaufvertrag meiner Wohnung im MFH habe ich Miteigentumsanteile für die Wohnung aber auch für die Tiefgarage und für den Keller erworben.
Ich kann mir nicht vorstellen dass ich für den Keller und den Tiefgaragenstellplatz einen gleichen Satz Steuern zahlen muss wie für die Wohnung
Deshalb meine Frage, reicht es wenn ich nur die Miteigentumsnateile der Wohnung angebe? Es ist ja nirgends eindeutig genau definiert welche MEA's angegeben werden müssen und im Keller wohnt auch niemand.
Oder müssen die Keller und TG MEA's in einem gesonderten Formular eingetragen werden?
Gruß SV
ich zögere noch meine Elster Grundsteuererklärung abzugeben da ich nicht weiß welche Miteigentumsanteile denn angegeben werden müssen und diesbezüglich habe ich erfolglos im Web gesucht und nichts gefunden.
Laut Kaufvertrag meiner Wohnung im MFH habe ich Miteigentumsanteile für die Wohnung aber auch für die Tiefgarage und für den Keller erworben.
Ich kann mir nicht vorstellen dass ich für den Keller und den Tiefgaragenstellplatz einen gleichen Satz Steuern zahlen muss wie für die Wohnung
Deshalb meine Frage, reicht es wenn ich nur die Miteigentumsnateile der Wohnung angebe? Es ist ja nirgends eindeutig genau definiert welche MEA's angegeben werden müssen und im Keller wohnt auch niemand.
Oder müssen die Keller und TG MEA's in einem gesonderten Formular eingetragen werden?
Gruß SV
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