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Einkommensteuer - Steuerberechnung 2022 noch nicht aktuell !

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  • Klaus18
    antwortet
    Das Feld verbleibender Höchstbetrag habe ich ausgefüllt. Ich gehe jetzt davon aus, dass es nicht programmiert ist, da keine Fehler angezeigt werden und auch eine Steuerberechnung erfolgt ( zwar fehlerhaft.) . Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus18

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  • Charlie24
    antwortet
    Fehler in der Steuerberechnung oder hast du einen Tip?
    Möglicherweise sind die noch zustehenden Ermäßigungen für die Maßnahmen aus den vorhergehenden Jahren einfach nicht programmiert.

    Wenn ich es recht im Kopf habe, war das auch im letzten Jahr schon so. Die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung mit dem

    Verbleibenden Höchstbetrag (Zeile 12) hast du ausgefüllt ?

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  • Klaus18
    antwortet
    Hallo Charlie24, ich habe eine Investition in 2020 zur energetischen Maßnahme duchgeführt. Diese wurde auch genehmigt. In 2022 zum gleichen Objekt eine weitere energetische Maßnahme. In der Steuerberechnung wird nur die Maßnahme 2022 berücksichtigt, obwohl aus 2020 noch eine Berücksichtigung erfolgen müsste ( 3 Jahre ) . Höchstbeträge für die Maßnahme nicht erreicht und die Werte für 2020 und 2021 erfasst.
    Fehler in der Steuerberechnung oder hast du einen Tip?
    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus 18

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  • Einkommensteuer - Steuerberechnung 2022 noch nicht aktuell !

    Wie fast jedes Jahr ist die Steuervorausberechnung in Mein ELSTER noch nicht aktuell bzw. unvollständig.

    Derzeit bekannte Fehler:

    Bei der Berechnung von Kirchensteuer wurden noch die alten Kinderfreibeträge angesetzt, das dürfte auch beim Solidaritätszuschlag so sein.
    Dieser Fehler ist inzwischen behoben !

    Die EPP wurde bei verschiedenen Fallgestaltungen nicht in die Steuerberechnung einbezogen. Das betraf nicht nur Rentner, sondern auch

    Gewinneinkünfte. Bei Gewinneinkünften konnte man sich in der Regel damit behelfen, dass man den Gewinn für Zwecke der Steuerberechnung

    einfach um 300,00 € erhöht hat. In den meisten Fällen funktioniert die EPP-Einbeziehung bei Gewinneinkünften aber inzwischen.

    Was Mein ELSTER allerdings nicht weiß, ist, ob die EPP-Zahlung im Wege der Verrechnung mit Vorauszahlungen erfolgt ist

    Inzwischen können Rentner die von der Rentenversicherung 2022 ausbezahlte EPP in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung

    eintragen und zwar in die Zeilen 1 und 2. Die Bescheinigung der Rentenversicherung über die Auszahlung der EPP wird beim Bescheinigungsabruf

    sogar automatisch in die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung eingefüllt,

    Die Zahlung wird jetzt in der Steuerberechnung berücksichtigt. Rentner, die 2022 bereits älter als 64 Jahre waren, erhalten auf die EPP-Zahlung

    grundsätzlich den Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG.

    Lang hat es gedauert, aber seit 23. Mai funktioniert die EPP-Berechnung auch für Rentner
    Zuletzt geändert von Charlie24; 24.05.2023, 12:56. Grund: Aktualisiert 24.05.2023
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