Das Feld verbleibender Höchstbetrag habe ich ausgefüllt. Ich gehe jetzt davon aus, dass es nicht programmiert ist, da keine Fehler angezeigt werden und auch eine Steuerberechnung erfolgt ( zwar fehlerhaft.) . Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Klaus18
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Einkommensteuer - Steuerberechnung 2022 noch nicht aktuell !
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Fehler in der Steuerberechnung oder hast du einen Tip?
Wenn ich es recht im Kopf habe, war das auch im letzten Jahr schon so. Die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung mit dem
Verbleibenden Höchstbetrag (Zeile 12) hast du ausgefüllt ?
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Hallo Charlie24, ich habe eine Investition in 2020 zur energetischen Maßnahme duchgeführt. Diese wurde auch genehmigt. In 2022 zum gleichen Objekt eine weitere energetische Maßnahme. In der Steuerberechnung wird nur die Maßnahme 2022 berücksichtigt, obwohl aus 2020 noch eine Berücksichtigung erfolgen müsste ( 3 Jahre ) . Höchstbeträge für die Maßnahme nicht erreicht und die Werte für 2020 und 2021 erfasst.
Fehler in der Steuerberechnung oder hast du einen Tip?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus 18
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Einkommensteuer - Steuerberechnung 2022 noch nicht aktuell !
Wie fast jedes Jahr ist die Steuervorausberechnung in Mein ELSTER noch nicht aktuell bzw. unvollständig.
Derzeit bekannte Fehler:
Bei der Berechnung von Kirchensteuer wurden noch die alten Kinderfreibeträge angesetzt, das dürfte auch beim Solidaritätszuschlag so sein.
Dieser Fehler ist inzwischen behoben !
Die EPP wurde bei verschiedenen Fallgestaltungen nicht in die Steuerberechnung einbezogen. Das betraf nicht nur Rentner, sondern auch
Gewinneinkünfte. Bei Gewinneinkünften konnte man sich in der Regel damit behelfen, dass man den Gewinn für Zwecke der Steuerberechnung
einfach um 300,00 € erhöht hat. In den meisten Fällen funktioniert die EPP-Einbeziehung bei Gewinneinkünften aber inzwischen.
Was Mein ELSTER allerdings nicht weiß, ist, ob die EPP-Zahlung im Wege der Verrechnung mit Vorauszahlungen erfolgt ist
Inzwischen können Rentner die von der Rentenversicherung 2022 ausbezahlte EPP in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung
eintragen und zwar in die Zeilen 1 und 2. Die Bescheinigung der Rentenversicherung über die Auszahlung der EPP wird beim Bescheinigungsabruf
sogar automatisch in die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung eingefüllt,
Die Zahlung wird jetzt in der Steuerberechnung berücksichtigt. Rentner, die 2022 bereits älter als 64 Jahre waren, erhalten auf die EPP-Zahlung
grundsätzlich den Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG.
Lang hat es gedauert, aber seit 23. Mai funktioniert die EPP-Berechnung auch für RentnerStichworte: -
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