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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Photovoltaik 2023

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    #31
    Demnach ist eine Anzeige nicht erforderlich oder sehe ich das falsch?
    Es ist bei einer nach § 3 Nr. 72 EStG von der Einkommensteuer befreiten Photovoltaikanlage keine Anzeige mehr erforderlich,

    auch der spezielle Zusatzfragebogen für Photovoltaik wird nicht mehr verlangt. Das ist der aktuelle Stand und wird nach den Berichten

    hier im Forum wohl auch bundeseinheitlich so gehandhabt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #32
      Hallo,

      die haben mich jetzt ganz durcheinander gebracht.

      Ich habe eine PV Anlage (2018) in der Regelbesteuerung. Ich habe natürlich für 2022 USt bezahlt und wie immer in der Einkommenssteuererklärung angegeben. (Durch degressive Abschreibung, Zinsen, etc. immer ein Minusgeschäft.)

      Nun hab ich den Bescheid für 2022 bekommen und mein Minusgeschäft wird nicht mehr berücksichtigt obwohl ich aber noch gebunden bin an die Regelbesteuerung. (§19 Absatz 2 UStG).
      Also ich habe USt gezahlt und bin gebunden, aber es wird trotzdem nicht berücksichtigt? Ist das nicht total widersprüchlich?

      Frage 1: Ist das korrekt oder haben meine Finanzämter einen Fehler gemacht? (Umzug, aktuell 2 verschiedene Finanzämter).

      Frage 2: Meine 5 Jahre sind jetzt genau um, wie wechsel ich offiziell in die Kleinunternehmerregelung/ Liebhaberei?
      Ist das über Elster möglich, da ich mich im Ausland befinde?

      Vielen Dank und schöne Grüße!

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        #33
        Hallo,

        durch das Versenden des Formulars " Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" via Elster sollte ich ja eine neue Steuernummer für die Einspeisung erhalten.
        Ich habe bis heute keine neue Steuernummer für die Einspeisung erhalten. Soll ich nun meine bisherige, private Steuernummer einfach angeben?

        Danke und VG



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          #34
          Frage 1: Ist das korrekt oder haben meine Finanzämter einen Fehler gemacht?
          Das ist korrekt. Einkommensteuer und Umsatzsteuer haben miteinander nichts zu tun !

          Die Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung ist nur zu Beginn eines Kalenderjahrs möglich. Man sollte vorab den Netzbetreiber

          informieren, der darf nämlich in den Gutschriften keine Umsatzsteuer mehr ausweisen. Um bei Aufdachanlagen keine Berichtigung

          des Vorsteuerabzugs aus dem Kauf der Anlage zu riskieren, braucht man 60 Monate Betriebszeit, also 5 volle Jahre. Es kann also

          durchaus sein, dass die Kleinunternehmerregelung für dich erst ab 2024 passt.

          Wenn du ein funktionierendes Konto bei Mein ELSTER hat, geht das problemlos über Mein ELSTER.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #35
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Es ist bei einer nach § 3 Nr. 72 EStG von der Einkommensteuer befreiten Photovoltaikanlage keine Anzeige mehr erforderlich,

            auch der spezielle Zusatzfragebogen für Photovoltaik wird nicht mehr verlangt. Das ist der aktuelle Stand und wird nach den Berichten

            hier im Forum wohl auch bundeseinheitlich so gehandhabt.
            Hallo Charlie24 - Danke Dir für die Information. Weißt Du in diesem Zusammenhang, ob ich dann auch meine reguläre Steuernummer dem Netzbetreiber mitteilen kann für die Abrechnung der Einspeisevergütung? Ich habe nämlich immernoch keine Rückmeldung auf meinen in Elster eingereichten Fragebogen erhalten und somit auch keine "neue" Steuernummer.

            Wenn man keine Anzeige mehr vornehmen muss, würde man ja dann auch keine neue Steuernummer erhalten (Im Fall von einer kleinen PV-Anlage)

            Vielen Dank vorab!

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              #36
              Weißt Du in diesem Zusammenhang, ob ich dann auch meine reguläre Steuernummer dem Netzbetreiber mitteilen kann für die Abrechnung der Einspeisevergütung?
              Sicher, es gibt ja nur die.

              Wenn man keine Anzeige mehr vornehmen muss, würde man ja dann auch keine neue Steuernummer erhalten (Im Fall von einer kleinen PV-Anlage)
              Genauso ist das ! Mir ist nur nicht klar, wie die Finanzämter künftig mit dem Thema Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer umgehen werden,

              wenn sie nicht mehr oder nur noch über die Geltendmachung von Handwerkerkosten erfahren, dass überhaupt eine PV-Anlage errichtet wurde.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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