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Großbuchstabe E auf elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

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    Großbuchstabe E auf elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

    Ich bin Versorgungsempfänger und bekam im Dezember 2022 die Energiekostenpauschale durch das Land Hessen ausgezahlt. Jetzt bekam ich per Post einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2022 zugestellt. Die Zahlen sind - soweit ich es sehe - korrekt. Aber der Großbuchstabe "E" fehlt darauf. Meine Frage an Euch: Ist das korrekt? Muss bei Versorgungsbezügen tatsächlich kein "E" bescheinigt werden?
    Vielen Dank an die Helfer hier im Forum.

    #2
    Siehe den Sammelthread zur EPP ganz oben Beiträge # 60 und #61: Energiepreispauschale -EPP- in der Einkommensteuererklärung für 2022 - ELSTER Anwender Forum
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Ist das korrekt? Muss bei Versorgungsbezügen tatsächlich kein "E" bescheinigt werden?
      Das ist korrekt. Wichtig ist allerdings, dass die 300,00 € auch in dem Betrag unter Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein müssen.

      https://forum.elster.de/anwenderforu...055#post420055
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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