Ich bin Versorgungsempfänger und bekam im Dezember 2022 die Energiekostenpauschale durch das Land Hessen ausgezahlt. Jetzt bekam ich per Post einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2022 zugestellt. Die Zahlen sind - soweit ich es sehe - korrekt. Aber der Großbuchstabe "E" fehlt darauf. Meine Frage an Euch: Ist das korrekt? Muss bei Versorgungsbezügen tatsächlich kein "E" bescheinigt werden?
Vielen Dank an die Helfer hier im Forum.
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