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Sterbegeld (3 Erben, Gesamtbetrag erhalten)

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    Sterbegeld (3 Erben, Gesamtbetrag erhalten)

    Hallo!
    Ich bin Freiberufler + Rentner (Bayern; Steuerklasse I), habe das gesamte Sterbegeld für meinen Vater=Pensionär, 2 Miterben erhalten und je 1/3 an die beiden Geschwister weitergeleitet. Überweisungsbelege vorhanden.

    Lohnsteuerbescheinigung des Finanzamts NRW wurde elektronisch ans FA München geschickt; darin steht "Steuerklasse VI". Ich würde das stehen lassen, aber die Berufgruppe auf "Kurzfristig Beschäftigter" ändern, da sonst eine Eintragung von Rentenversicherungsbeiträgen erforderlich würde.

    Ich habe dazu im Web gefunden:
    "1.2 Lohnzahlung an mehrere Erben
    Sind mehrere Erben anspruchsberechtigt und nimmt der Arbeitgeber gleichwohl die Auszahlung nur an einen der Erben vor, wird dies aus steuerlicher Sicht nicht beanstandet. Der Erbe kann die von ihm an die Miterben weitergegebenen Beträge bei der Einkommensteuerveranlagung als negative Einnahmen geltend machen."

    Muß der Betrag (2/3 des Sterbegeldes) dann unter "Ausgaben (Werbungskosten)" eingetragen werden?
    Wird es so vom FA akzeptiert (Belege nötig?)?

    Gruß
    Lothar

    #2
    (bitte löschen; falsche Rubrik im Forum!)

    Beitrag steht jetzt unter
    https://forum.elster.de/anwenderforu...etrag-erhalten
    Zuletzt geändert von GLR; 06.03.2023, 15:15.

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      #3
      Muß der Betrag (2/3 des Sterbegeldes) dann unter "Ausgaben (Werbungskosten)" eingetragen werden?
      Wird es so vom FA akzeptiert (Belege nötig?)?
      Ich würde das Brutto auf ein Drittel kürzen und unter Ergänzende Angaben im Hauptvordruck angeben, an wen die anderen Drittel weitergegeben wurden.

      In Bayern erfahren die Finanzämter, wer den Vater beerbt hat. Ob da Überweisungsbelege und Kontoauszüge vorgelegt werden müssen, weiß ich nicht.

      Das Finanzamt wird bei Bedarf Belege anfordern.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Es bringt nichts, wenn ich Anfragen lösche, die schon beantwortet wurden. Um das Verschieben in ein passendes Unterforum kümmern

        sich hier die Moderatoren.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ich habe das jetzt mal zusammengeführt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Danke, das ging ja superschnell!

            Ja, das direkte Dritteln ist am plausibelsten. Wahrscheinlich weiß das FA dann selbst, wie das einzuordnen ist.

            Nochmals danke!

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