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Sterbegeld (3 Erben, Gesamtbetrag erhalten)

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    Sterbegeld (3 Erben, Gesamtbetrag erhalten)

    Hallo!
    Ich bin Freiberufler + Rentner (Bayern; Steuerklasse I), habe das gesamte Sterbegeld für meinen Vater=Pensionär, 2 Miterben erhalten und je 1/3 an die beiden Geschwister weitergeleitet. Überweisungsbelege vorhanden.

    Lohnsteuerbescheinigung des Finanzamts NRW wurde elektronisch ans FA München geschickt; darin steht "Steuerklasse VI". Ich würde das stehen lassen, aber die Berufgruppe auf "Kurzfristig Beschäftigter" ändern, da sonst eine Eintragung von Rentenversicherungsbeiträgen erforderlich würde.

    Ich habe dazu im Web gefunden:
    "1.2 Lohnzahlung an mehrere Erben
    Sind mehrere Erben anspruchsberechtigt und nimmt der Arbeitgeber gleichwohl die Auszahlung nur an einen der Erben vor, wird dies aus steuerlicher Sicht nicht beanstandet. Der Erbe kann die von ihm an die Miterben weitergegebenen Beträge bei der Einkommensteuerveranlagung als negative Einnahmen geltend machen."

    Muß der Betrag (2/3 des Sterbegeldes) dann unter "Ausgaben (Werbungskosten)" eingetragen werden?
    Wird es so vom FA akzeptiert (Belege nötig?)?

    Gruß
    Lothar

    #2
    (bitte löschen; falsche Rubrik im Forum!)

    Beitrag steht jetzt unter
    https://forum.elster.de/anwenderforu...etrag-erhalten
    Zuletzt geändert von GLR; 06.03.2023, 15:15.

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      #3
      Muß der Betrag (2/3 des Sterbegeldes) dann unter "Ausgaben (Werbungskosten)" eingetragen werden?
      Wird es so vom FA akzeptiert (Belege nötig?)?
      Ich würde das Brutto auf ein Drittel kürzen und unter Ergänzende Angaben im Hauptvordruck angeben, an wen die anderen Drittel weitergegeben wurden.

      In Bayern erfahren die Finanzämter, wer den Vater beerbt hat. Ob da Überweisungsbelege und Kontoauszüge vorgelegt werden müssen, weiß ich nicht.

      Das Finanzamt wird bei Bedarf Belege anfordern.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Es bringt nichts, wenn ich Anfragen lösche, die schon beantwortet wurden. Um das Verschieben in ein passendes Unterforum kümmern

        sich hier die Moderatoren.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ich habe das jetzt mal zusammengeführt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Danke, das ging ja superschnell!

            Ja, das direkte Dritteln ist am plausibelsten. Wahrscheinlich weiß das FA dann selbst, wie das einzuordnen ist.

            Nochmals danke!

            Kommentar


              #7
              Ich wäre neugierig, ob das geklappt hat. Ich habe das in einem vergleichbaren Fall (Sterbegeld an mich voll ausezahlt, zwei Drittel an die anderen Erben weitergeleitet) gerade ausprobiert - aber wenn ich das Brutto-Sterbegeld um 2/3 kürze, erhalte ich eine geringere Steuererstattung, weil ich ja die volle Summe bereits versteuert habe. Die Drittelung ist also nicht die Lösung - irgendwo müsste man die negativen Einkünfte, also die weitergeleitete Summe, eintragen können - hat jemand eine Idee, wo das sein soll?

              Vielen Dank für eine Antwort!

              Viele Grüße

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                #8
                aber wenn ich das Brutto-Sterbegeld um 2/3 kürze, erhalte ich eine geringere Steuererstattung,
                Das kann ich mir jetzt nicht vorstellen !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  ... ist aber leider so ...(;-))

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                    #10
                    ... wenn ich nur ein Drittel der Summe (gut 2000 statt 6000 €) in Anlage N (Zeile 11) eintrage, erhalte ich eine um ca. 290 € geringere Steuererstattung; ich vermute, das hängt mit dem dann geringeren Freibetrag für Versorgungsbezüge (gerechnet wird mit 601 statt 1171 €) zusammen

                    Kommentar


                      #11
                      ich vermute, das hängt mit dem dann geringeren Freibetrag für Versorgungsbezüge (gerechnet wird mit 601 statt 1171 €) zusammen
                      Wie hoch war denn der Lohnsteuereinbehalt in Steuerklasse 6 ?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Wie hoch war denn der Lohnsteuereinbehalt in Steuerklasse 6 ?
                        Wenn ich das recht entsinne, ist das mit der normalen Steuerklasse (4) zusammen mit dem eigenen Gehalt versteuert worden - ausgezahlt wurden ca. 4.400 (von 6.100 brutto)

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                          #13
                          ... ist das mit der normalen Steuerklasse (4) zusammen mit dem eigenen Gehalt versteuert worden
                          Wirklich ? Ich würde vorsichtshalber die Bescheinigungen abrufen, ich kenne das nämlich anders.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Wirklich ? Ich würde vorsichtshalber die Bescheinigungen abrufen, ich kenne das nämlich anders.
                            Hallo Charlie24,

                            erstmal danke für die Antworten. Ich hatte die Bescheinigungen abgerufen, schaue aber zur Sicherheit nochmal nach.

                            Viele Grüße
                            Direx99

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                              #15
                              Ich wäre neugierig, ob das geklappt hat.
                              Ja, bei mir wurde das Dritteln, wie oben empfohlen, akzeptiert.

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