Hallo!
Ich bin Freiberufler + Rentner (Bayern; Steuerklasse I), habe das gesamte Sterbegeld für meinen Vater=Pensionär, 2 Miterben erhalten und je 1/3 an die beiden Geschwister weitergeleitet. Überweisungsbelege vorhanden.
Lohnsteuerbescheinigung des Finanzamts NRW wurde elektronisch ans FA München geschickt; darin steht "Steuerklasse VI". Ich würde das stehen lassen, aber die Berufgruppe auf "Kurzfristig Beschäftigter" ändern, da sonst eine Eintragung von Rentenversicherungsbeiträgen erforderlich würde.
Ich habe dazu im Web gefunden:
"1.2 Lohnzahlung an mehrere Erben
Sind mehrere Erben anspruchsberechtigt und nimmt der Arbeitgeber gleichwohl die Auszahlung nur an einen der Erben vor, wird dies aus steuerlicher Sicht nicht beanstandet. Der Erbe kann die von ihm an die Miterben weitergegebenen Beträge bei der Einkommensteuerveranlagung als negative Einnahmen geltend machen."
Muß der Betrag (2/3 des Sterbegeldes) dann unter "Ausgaben (Werbungskosten)" eingetragen werden?
Wird es so vom FA akzeptiert (Belege nötig?)?
Gruß
Lothar
Ich bin Freiberufler + Rentner (Bayern; Steuerklasse I), habe das gesamte Sterbegeld für meinen Vater=Pensionär, 2 Miterben erhalten und je 1/3 an die beiden Geschwister weitergeleitet. Überweisungsbelege vorhanden.
Lohnsteuerbescheinigung des Finanzamts NRW wurde elektronisch ans FA München geschickt; darin steht "Steuerklasse VI". Ich würde das stehen lassen, aber die Berufgruppe auf "Kurzfristig Beschäftigter" ändern, da sonst eine Eintragung von Rentenversicherungsbeiträgen erforderlich würde.
Ich habe dazu im Web gefunden:
"1.2 Lohnzahlung an mehrere Erben
Sind mehrere Erben anspruchsberechtigt und nimmt der Arbeitgeber gleichwohl die Auszahlung nur an einen der Erben vor, wird dies aus steuerlicher Sicht nicht beanstandet. Der Erbe kann die von ihm an die Miterben weitergegebenen Beträge bei der Einkommensteuerveranlagung als negative Einnahmen geltend machen."
Muß der Betrag (2/3 des Sterbegeldes) dann unter "Ausgaben (Werbungskosten)" eingetragen werden?
Wird es so vom FA akzeptiert (Belege nötig?)?
Gruß
Lothar
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