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Hilfe bei der Abgabe der geforderten Grundsteuer - Ladenlokal

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    Hilfe bei der Abgabe der geforderten Grundsteuer - Ladenlokal

    Eckdaten:
    Es ist ein bebautes Grundstück mit 100% Anteil in Nrw. Darin befinden sich 3 Wohnungen (etwa 50-75m²/Wohnung) und ein Ladenlokal. Das Ladenlokal ist eine Bäckerei und umfasst 400m Gesamtfläche.


    Guten Tag,

    Anscheinend habe ich beim ersten Anlauf die Grundsteuer falsch verstanden und abgegeben, indem ich ein mir gehörendes Grundstück mit 3 Wohneinheiten und einem Ladenlokal unter einem Aktenzeichen bearbeitet habe.

    Nun habe ich es korrigiert und für jede Eigentumswohnung ein eigenes Steuerbescheid (wie vom FA gefordert) abgegeben. Allerdings komme ich bei dem Ladenlokal nicht weiter. Wäre super wenn man hier helfen könnte.

    Mein Problem besteht unter anderem:

    1.: Ich soll eine Feststellungserklärung machen für das Grundstück in: "Stadt" "Straße" "Nr" - TE 1
    -> Was ist TE 1? Bei den Wohnungen war es klar deklariert als WE 2 - WE 4. Ich nehme an, TE 1 bedeutet Teileigentum?

    2. Welche Grundstücksart wähle ich für das Ladenlokal wenn dies als Teileigentum angesehen wird (Das ganze Gebäude ist im Besitz): Ich nehme an Teileigentum wegen der Bezeichnung TE 1 ?

    3. Ich kenn leider nur die Gesamtfläche des Ladenlokals von 400m². Allerdings ist hier auch der Kellerraum, Wc etc. inbegriffen und die tatsächliche Nutzfläche ist deutlich kleiner. Welchen Wert soll ich denn nun bei der Angabe für den Grund und Boden angeben? ( Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks; Fläche des Grundstücks in m² )
    Sollte ich hierfür nochmals die Unterlagen anfordern oder gebe ich die Gesamtfläche an?


    Vorab vielen lieben Dank und ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen.

    Lg

    #2
    Mit dem Teileigentum am Ladenlokal ist doch ebenfalls ein Miteigentumsanteil am Flurstück verbunden, das ist wie bei den Eigentumswohnungen.

    Der dürfte allerdings größer sein. Der Hauptunterschied ist, dass Bruttogrundflächen angegeben werden müssen. Die muss man aus den Hauptnutzflächen

    errechnen. Wenn es nur wenige Räume sind, kommt man wahrscheinlich mit dem Faktor 1,4 auf plausible Werte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Rückmeldung.

      Ich habe vergessen anzumerken, dass ich für alle Wohnungseinheiten ein Informationszettel (siehe Anhang) mit dem Grundbuchblatt, Flur, Flurstück Zähler, etc. erhalten habe.. allerdings nicht für das Ladenlokal.
      Logischerweise waren es immer dieselben Daten wie Flur, Flur-zähler,Flur-nenner, Bodenrichtwert etc.

      Kann ich diese Daten auch für das Ladenlokal entnehmen oder ist es für den Steuerbescheid nicht wichtig? Mache dies leider auch zum ersten mal. Entschuldigt daher doofe Fragen.
      Angehängte Dateien

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        #4
        Kann ich diese Daten auch für das Ladenlokal entnehmen oder ist es für den Steuerbescheid nicht wichtig?
        Die Angaben zum Flurstück sind bis auf die Grundbuchstelle die Gleichen, das ist doch klar. Auch der Bodenrichtwert ist identisch.

        Was du aus deinen eigenen Unterlagen ablesen musst, sind der Miteigentumsanteil (Zähler und Nenner für Zeile 11 von GW1),

        das Baujahr und die Hauptnutzfläche, aus der die Bruttogrundfläche berechnet werden muss.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          1000x Dank für diese schnelle Hilfe. So weiß ich wie ich weiter machen muss.

          Was du aus deinen eigenen Unterlagen ablesen musst, sind der Miteigentumsanteil (Zähler und Nenner für Zeile 11 von GW1),
          Wäre das in meinem Fall nicht Zähler 1 Nenner 1 da das Ladenlokal sowie das Grundstück im Besitz ist?

          Lg

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            #6
            Wäre das in meinem Fall nicht Zähler 1 Nenner 1 da das Ladenlokal sowie das Grundstück im Besitz ist?
            In Zeile 11 von GW1 sicher nicht ! Auf dem gleichen Flurstück gibt es doch auch 3 Eigentumswohnungen, zu denen jeweils Miteigentumsanteile gehören.

            Wenn du Alleineigentümer bist, stimmt 1 und 1 natürlich bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Dann frage ich nochmals doof nach:

              Ich bin Alleineigentümer. Das Grundstück umfasst 874m² und das Ladenlokal hat eine Gesamtfläche von 400m.
              Was wäre nun die richtige Angabe in Zeile 11 von GW1?

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                #8
                Was wäre nun die richtige Angabe in Zeile 11 von GW1?
                Du musst die Zähler deiner 3 Eigentumswohnungen addieren, dann weißt du, was für das Ladenlokal übrig bleibt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ich habe jeweils für jede Wohnungseinheit den Wert Zähler:1 Nenner:1 angegeben.
                  Falls dies falsch ist, werd ich diesen wohl berichtigen müssen.

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                    #10
                    Ich habe jeweils für jede Wohnungseinheit den Wert Zähler:1 Nenner:1 angegeben.
                    Das ist für die Zeile 11 von GW1 natürlich falsch. Häufig ist der Nenner 1000 anzutreffen, der Zähler orientiert sich in der

                    Regel an den Wohnflächen der einzelnen Wohnungen bzw. beim Ladenlokal an der Nutzfläche. Die Werte stehen in der

                    Teilungserklärung und auch im Grundbuch. Da musst du eben nachsehen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Wahrscheinlich wäre es hilfreich, mal einen etwas ausführlicheren Artikel zu lesen, der sich auch mit dem Thema Wirtschaftliche Einheit

                      befasst und anhand von Tabellenbeispielen auch zeigt, wie man vorgehen muss: https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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