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Anlage Kind - Ausbildung, aber kein Kindergeld erhalten

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    Anlage Kind - Ausbildung, aber kein Kindergeld erhalten

    Hallo,

    mein Sohn (unter 25) befand sich in einer Ausbildung und hat kein Kindergeld erhalten.
    Wie genau bzw. wo gebe ich das in der Steuererklärung Anlage Kind an?
    Und erhält man durch die Angabe auch rückwirkend das Kindergeld oder einen Anteil davon?

    MfG

    #2
    Das Kindergeld hättest doch du beantragen müssen ? Oder ist das bei deinem Sohn eine Zweitausbildung ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      ich hab es beantragt aber nicht bekommen. Ich verstehe von Anträgen leider nicht so viel und hab mich dann nicht mehr drum gekümmert.
      Es ist seine Erstausbildung.

      MfG

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        #4
        Wieso wurde der Antrag denn abgelehnt? Einkommen des Kindes spielt schon seit vielen Jahren beim Kindergeld keine Rolle mehr. Bekommt evtl. der andere Elternteil das Kindergeld?

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          #5
          Ich sehe gerade aus Deinem anderen Beitrag, dass Ihr geschieden seid. Bezieht denn der Vater das Kindergeld? Wird das Kindergeld "abgezweigt" und direkt an einen Sozialleistungsträger ausgezahlt?
          Zuletzt geändert von Telepeter; 25.04.2023, 21:42.

          Kommentar


            #6
            ich hab es beantragt aber nicht bekommen.
            Das musst du mit der Familienkasse klären. Da können wir dir im Anwenderforum nicht wirklich helfen.

            Bei einer Erstausbildung besteht bei einem Alter bis zu 25 grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Telepeter ja Vater bekommt das Kindergeld, obwohl mein Sohn bei mir wohnt.

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                #8
                Zitat von luja84 Beitrag anzeigen
                Telepeter ja Vater bekommt das Kindergeld, obwohl mein Sohn bei mir wohnt.
                Da Kindergeld wird bekanntlich immer nur an eine Person ausgezahlt, zivilrechtlich haben aber beide Elternteile Anspruch auf das halbe Kindergeld.

                Da in der Anlage Kind der Kindergeldanspruch erfragt ist, ist diese Hälfte dort anzugeben. Bekanntlich wird dies für die Günstigerprüfung benötigt, d.h. es wird in keinem Fall Kindergeld per Steuerbescheid nachgezahlt, sondern im Gegenteil, wenn der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag gewinnt, wird der Kindergeldanspruch auf die zu zahlende Steuer aufgeschlagen.

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                  #9
                  Dann solltest du aber trotzdem in deiner Anlage Kind den Anspruch auf das halbe Kindergeld eintragen.

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                    #10
                    Irgendetwas passt hier nicht zusammen. In dem anderen Thread steht, dass der Vater keinen Unterhalt zahlen würde.

                    https://forum.elster.de/anwenderforu...gezahlt-worden

                    Jetzt heißt es, der Vater bekommt das Kindergeld, obwohl der Sohn bei der Mutter wohnt.

                    Beides hat allerdings nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun.

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Irgendetwas passt hier nicht zusammen. In dem anderen Thread steht, dass der Vater keinen Unterhalt zahlen würde.

                      Jetzt heißt es, der Vater bekommt das Kindergeld, obwohl der Sohn bei der Mutter wohnt.
                      Das ist zwar alles richtig, aber wenn die Mutter offen sagt, sie kümmert sich nicht drum, warum sollten wir es tun?

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                        #12
                        ... warum sollten wir es tun?
                        Ich werde ja auch nichts tun. Siehe Beitrag '#6
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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