Anlage Kind - Ausbildung, aber kein Kindergeld erhalten

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  • luja84
    Neuer Benutzer
    • 25.04.2023
    • 4

    #1

    Anlage Kind - Ausbildung, aber kein Kindergeld erhalten

    Hallo,

    mein Sohn (unter 25) befand sich in einer Ausbildung und hat kein Kindergeld erhalten.
    Wie genau bzw. wo gebe ich das in der Steuererklärung Anlage Kind an?
    Und erhält man durch die Angabe auch rückwirkend das Kindergeld oder einen Anteil davon?

    MfG
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    Das Kindergeld hättest doch du beantragen müssen ? Oder ist das bei deinem Sohn eine Zweitausbildung ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • luja84
      Neuer Benutzer
      • 25.04.2023
      • 4

      #3
      Hallo Charlie24,

      ich hab es beantragt aber nicht bekommen. Ich verstehe von Anträgen leider nicht so viel und hab mich dann nicht mehr drum gekümmert.
      Es ist seine Erstausbildung.

      MfG

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      • Telepeter
        Erfahrener Benutzer
        • 17.02.2023
        • 1484

        #4
        Wieso wurde der Antrag denn abgelehnt? Einkommen des Kindes spielt schon seit vielen Jahren beim Kindergeld keine Rolle mehr. Bekommt evtl. der andere Elternteil das Kindergeld?

        Kommentar

        • Telepeter
          Erfahrener Benutzer
          • 17.02.2023
          • 1484

          #5
          Ich sehe gerade aus Deinem anderen Beitrag, dass Ihr geschieden seid. Bezieht denn der Vater das Kindergeld? Wird das Kindergeld "abgezweigt" und direkt an einen Sozialleistungsträger ausgezahlt?
          Zuletzt geändert von Telepeter; 25.04.2023, 19:42.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45977

            #6
            ich hab es beantragt aber nicht bekommen.
            Das musst du mit der Familienkasse klären. Da können wir dir im Anwenderforum nicht wirklich helfen.

            Bei einer Erstausbildung besteht bei einem Alter bis zu 25 grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • luja84
              Neuer Benutzer
              • 25.04.2023
              • 4

              #7
              Telepeter ja Vater bekommt das Kindergeld, obwohl mein Sohn bei mir wohnt.

              Kommentar

              • multi
                Erfahrener Benutzer
                • 03.01.2018
                • 4275

                #8
                Zitat von luja84 Beitrag anzeigen
                Telepeter ja Vater bekommt das Kindergeld, obwohl mein Sohn bei mir wohnt.
                Da Kindergeld wird bekanntlich immer nur an eine Person ausgezahlt, zivilrechtlich haben aber beide Elternteile Anspruch auf das halbe Kindergeld.

                Da in der Anlage Kind der Kindergeldanspruch erfragt ist, ist diese Hälfte dort anzugeben. Bekanntlich wird dies für die Günstigerprüfung benötigt, d.h. es wird in keinem Fall Kindergeld per Steuerbescheid nachgezahlt, sondern im Gegenteil, wenn der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag gewinnt, wird der Kindergeldanspruch auf die zu zahlende Steuer aufgeschlagen.

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                • Kloebi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.02.2011
                  • 4670

                  #9
                  Dann solltest du aber trotzdem in deiner Anlage Kind den Anspruch auf das halbe Kindergeld eintragen.

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45977

                    #10
                    Irgendetwas passt hier nicht zusammen. In dem anderen Thread steht, dass der Vater keinen Unterhalt zahlen würde.

                    Hallo, ich hab da mal eine Frage. ich weiß, dass man als Unterhaltszahlender dies angeben kann. Aber wie ist es, wenn mein Ex-Mann unterhaltspflichtig für meinen Sohn (in Ausbildung, unter 25) ist, aber kein Unterhalt gezahlt hat. Kann man das irgendwo angeben und hat es steuerrechtliche Vorteile? Vielen Dank schonmal &


                    Jetzt heißt es, der Vater bekommt das Kindergeld, obwohl der Sohn bei der Mutter wohnt.

                    Beides hat allerdings nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun.

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    • multi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 03.01.2018
                      • 4275

                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Irgendetwas passt hier nicht zusammen. In dem anderen Thread steht, dass der Vater keinen Unterhalt zahlen würde.

                      Jetzt heißt es, der Vater bekommt das Kindergeld, obwohl der Sohn bei der Mutter wohnt.
                      Das ist zwar alles richtig, aber wenn die Mutter offen sagt, sie kümmert sich nicht drum, warum sollten wir es tun?

                      Kommentar

                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45977

                        #12
                        ... warum sollten wir es tun?
                        Ich werde ja auch nichts tun. Siehe Beitrag '#6
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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