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Keine Ankündigung bisher.
Wo trage ich die Daten zu meinem Mini-Job sowie die Anfahrten zum Job ein ?????????
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Zitat von bergbauninja Beitrag anzeigenErfüllt aber beides den Zweck? Und wird somit pauschal versteuert?
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Während auf der Lohnsteuerbescheinigung komischerweise Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung steht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Also, ich habe nun mit einem Buchhalter in unserer 100-Mann Firma gesprochen und der meinte, auch wenn ein Minijob pauschal besteuert wird, muss man trotzdem die erzielt Jahres-Gesamtsumme vom Minijob bei einer Steuererklärung angeben. Von daher, stimmt das? Wenn ja, wo trage ich das den ein ==> Rubrik/ Nr.?
Vielen Dank!
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... und der meinte, auch wenn ein Minijob pauschal besteuert wird, muss man trotzdem die erzielt Jahres-Gesamtsumme vom Minijob bei einer Steuererklärung angebenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Falls es 2 Lohnsteuerbescheinigungen geben sollte, eine für den Hauptjob mit Steuerklasse 4 und eine für den Minijob mit Steuerklasse 6
besteht Erklärungspflicht nach § 46 EStG. Was ist jetzt daran nicht zu verstehen ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von bergbauninja Beitrag anzeigenErklären ...? Damit meinst du doch bestimmt nur wenn fragen aufkommen sollten?
Also langsam bin ich echt durcheinander ...
Und um das ganze Thema jetzt endlich zum Ende zu bringen:
Ein pauschal versteuerter Minijob kommt nicht in die Steuererklärung, es sind dann aber auch keine Werbungskosten wie Fahrtkosten dafür absetzbar.
Ein Minijob auf Lohnsteuerkarte kommt in die Steuererklärung, ebenso wie damit zusammen hängende Werbungskosten abzusetzen sind.
Ach, absetzen hat hier nichts mit Flucht in die Karibik zu tun.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWas ist jetzt daran nicht zu verstehen ?
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Zitat von multi Beitrag anzeigenAch, absetzen hat hier nichts mit Flucht in die Karibik zu tun.
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