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Keine Ankündigung bisher.
Wo trage ich die Daten zu meinem Mini-Job sowie die Anfahrten zum Job ein ?????????
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Da wir hier nun einmal in einem Elsterforum sind, was sagt denn der Bescheinigungsabruf dazu. Wir sind hier nicht die Erklärbären.Zitat von bergbauninja Beitrag anzeigenErfüllt aber beides den Zweck? Und wird somit pauschal versteuert?
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Was ist jetzt daran komisch ? Jobs, für die es eine Lohnsteuerbescheinigung gibt, sind nicht pauschal besteuert worden.Während auf der Lohnsteuerbescheinigung komischerweise Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung steht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Also, ich habe nun mit einem Buchhalter in unserer 100-Mann Firma gesprochen und der meinte, auch wenn ein Minijob pauschal besteuert wird, muss man trotzdem die erzielt Jahres-Gesamtsumme vom Minijob bei einer Steuererklärung angeben. Von daher, stimmt das? Wenn ja, wo trage ich das den ein ==> Rubrik/ Nr.?
Vielen Dank!
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Unsinn ! Wenn du dafür eine Lohnsteuerbescheinigung hast, musst du diese Einnahmen erklären, wenn nicht, dann nicht.... und der meinte, auch wenn ein Minijob pauschal besteuert wird, muss man trotzdem die erzielt Jahres-Gesamtsumme vom Minijob bei einer Steuererklärung angebenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Falls es 2 Lohnsteuerbescheinigungen geben sollte, eine für den Hauptjob mit Steuerklasse 4 und eine für den Minijob mit Steuerklasse 6
besteht Erklärungspflicht nach § 46 EStG. Was ist jetzt daran nicht zu verstehen ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Mit dem Erklären von Steuern ist natürlich das Angeben in der Steuererklärung gemeint.Zitat von bergbauninja Beitrag anzeigenErklären ...? Damit meinst du doch bestimmt nur wenn fragen aufkommen sollten?
Also langsam bin ich echt durcheinander ...
Und um das ganze Thema jetzt endlich zum Ende zu bringen:
Ein pauschal versteuerter Minijob kommt nicht in die Steuererklärung, es sind dann aber auch keine Werbungskosten wie Fahrtkosten dafür absetzbar.
Ein Minijob auf Lohnsteuerkarte kommt in die Steuererklärung, ebenso wie damit zusammen hängende Werbungskosten abzusetzen sind.
Ach, absetzen hat hier nichts mit Flucht in die Karibik zu tun.
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Es fehlt anscheinend schon am Verständnis des Begriffs Erklären.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWas ist jetzt daran nicht zu verstehen ?
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Der Auer Karl hat ja schon drauf hingewiesen, dass man bei bestehendem Kinderwunsch die Pille absetzen kannZitat von multi Beitrag anzeigenAch, absetzen hat hier nichts mit Flucht in die Karibik zu tun.
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