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Wo trage ich die Daten zu meinem Mini-Job sowie die Anfahrten zum Job ein ?????????

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    #16
    Zitat von multi Beitrag anzeigen


    Man soll es kaum glauben, aber auf dem Zettel, auf dem Meldebescheinigung zur Sozialversicherung steht, stehen die Werte, die der Arbeitgeber der Sozialversicherung gemeldet hat. Während auf der Lohnsteuerbescheinigung komischerweise Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung steht. Klingt komisch, ist aber so.


    Erfüllt aber beides den Zweck? Und wird somit pauschal versteuert?

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      #17
      Was steht denn auf deiner monatlichen Lohnabrechnung? Steuerklasse 6 oder pauschal versteuert?

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        #18
        Zitat von bergbauninja Beitrag anzeigen
        Erfüllt aber beides den Zweck? Und wird somit pauschal versteuert?
        Da wir hier nun einmal in einem Elsterforum sind, was sagt denn der Bescheinigungsabruf dazu. Wir sind hier nicht die Erklärbären.

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          #19
          Während auf der Lohnsteuerbescheinigung komischerweise Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung steht.
          Was ist jetzt daran komisch ? Jobs, für die es eine Lohnsteuerbescheinigung gibt, sind nicht pauschal besteuert worden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Also, ich habe nun mit einem Buchhalter in unserer 100-Mann Firma gesprochen und der meinte, auch wenn ein Minijob pauschal besteuert wird, muss man trotzdem die erzielt Jahres-Gesamtsumme vom Minijob bei einer Steuererklärung angeben. Von daher, stimmt das? Wenn ja, wo trage ich das den ein ==> Rubrik/ Nr.?
            Vielen Dank!

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              #21
              ... und der meinte, auch wenn ein Minijob pauschal besteuert wird, muss man trotzdem die erzielt Jahres-Gesamtsumme vom Minijob bei einer Steuererklärung angeben
              Unsinn ! Wenn du dafür eine Lohnsteuerbescheinigung hast, musst du diese Einnahmen erklären, wenn nicht, dann nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                Erklären ...? Damit meinst du doch bestimmt nur wenn fragen aufkommen sollten?
                Also langsam bin ich echt durcheinander ...

                Kommentar


                  #23
                  Falls es 2 Lohnsteuerbescheinigungen geben sollte, eine für den Hauptjob mit Steuerklasse 4 und eine für den Minijob mit Steuerklasse 6

                  besteht Erklärungspflicht nach § 46 EStG. Was ist jetzt daran nicht zu verstehen ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    Zitat von bergbauninja Beitrag anzeigen
                    Erklären ...? Damit meinst du doch bestimmt nur wenn fragen aufkommen sollten?
                    Also langsam bin ich echt durcheinander ...
                    Mit dem Erklären von Steuern ist natürlich das Angeben in der Steuererklärung gemeint.

                    Und um das ganze Thema jetzt endlich zum Ende zu bringen:

                    Ein pauschal versteuerter Minijob kommt nicht in die Steuererklärung, es sind dann aber auch keine Werbungskosten wie Fahrtkosten dafür absetzbar.

                    Ein Minijob auf Lohnsteuerkarte kommt in die Steuererklärung, ebenso wie damit zusammen hängende Werbungskosten abzusetzen sind.

                    Ach, absetzen hat hier nichts mit Flucht in die Karibik zu tun.

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                      #25
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Was ist jetzt daran nicht zu verstehen ?
                      Es fehlt anscheinend schon am Verständnis des Begriffs Erklären.

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                        #26
                        Immerhin ist jetzt klar, warum es Steuererklärung heißt.

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                          #27
                          Zitat von multi Beitrag anzeigen
                          Ach, absetzen hat hier nichts mit Flucht in die Karibik zu tun.
                          Der Auer Karl hat ja schon drauf hingewiesen, dass man bei bestehendem Kinderwunsch die Pille absetzen kann .

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