Hallo! Ich würde mich über die Hilfe bezüglich folgender 2 Fragen freuen:
Kind wurde im Jahr 2022 25 Jahre alt, studiert, wohnt zuhause. Ab dem Geburtstag besteht das Recht auf das Kindergeld nicht mehr und KInd hat sich studentisch krankenversichern lassen. Wir, Eltern überweisen dem Kind dennoch monatlich eine kleine finanzielle Summe um so die monatlichen Beträge zur Krankenversicherung (die vom Konto des Kindes abgebucht werden) zu decken und, dass noch etwas Geld für sonstige Sachen bleiben.
1. Frage: muss ich für die finanzielle Summe in der Anlage Unterhalt angeben oder reicht das, dass ich unter Sonstiges in der Anlage Außergewöhliche Belastungen die Angabe mache.
2. Frage: kann ich den Betrag zur Krankenversicherung in der Anlage Kind geltend machen oder muss dieser in die Anlage Unterhalt rein?
Vielen Dank.
Kind wurde im Jahr 2022 25 Jahre alt, studiert, wohnt zuhause. Ab dem Geburtstag besteht das Recht auf das Kindergeld nicht mehr und KInd hat sich studentisch krankenversichern lassen. Wir, Eltern überweisen dem Kind dennoch monatlich eine kleine finanzielle Summe um so die monatlichen Beträge zur Krankenversicherung (die vom Konto des Kindes abgebucht werden) zu decken und, dass noch etwas Geld für sonstige Sachen bleiben.
1. Frage: muss ich für die finanzielle Summe in der Anlage Unterhalt angeben oder reicht das, dass ich unter Sonstiges in der Anlage Außergewöhliche Belastungen die Angabe mache.
2. Frage: kann ich den Betrag zur Krankenversicherung in der Anlage Kind geltend machen oder muss dieser in die Anlage Unterhalt rein?
Vielen Dank.
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