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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 2022

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  • Charlie24
    antwortet
    Falls zufällig jemand über diesen Thread stolpern sollte: Ich habe jetzt einen Musterfall aus 2022 auf alleinerziehend umgestellt,

    der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde wie erwartet korrekt berechnet.

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  • Charlie24
    antwortet
    Nachdem es heuer schon Beiträge zum Thema Entlastungsbetrag gegeben hat und dabei festgestellt wurde, dass in der Steuerberechnung

    sogar ein zeitanteiliger Entlastungsbetrag richtig gerechnet wurde, ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass die Berechnung für das Gesamtjahr

    fehlt. https://forum.elster.de/anwenderforu...leinerziehende

    Andere Fehler in dem Zusammenhang, die hier schon diskutiert wurden, waren z. B. die Angabe einer Veranlagungsart im Hauptvordruck

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  • alfarico
    antwortet
    Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
    Dann hilft nur der Verzweiflungstrick: Anlage Kind entfernen, neu hinzufügen und neu ausfüllen. Das hat in solchen Fällen überraschend oft geholfen.
    Gut bemerkt. Ich habe gerade alles gelöscht und neu eingegeben. Leider keine Änderung und das gleiche Problem tritt auf!

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  • Hilfsprofi
    antwortet
    Dann hilft nur der Verzweiflungstrick: Anlage Kind entfernen, neu hinzufügen und neu ausfüllen. Das hat in solchen Fällen überraschend oft geholfen.

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  • alfarico
    antwortet
    Leute! Ich habe bereits deutlich gemacht, dass ich Zeile 16 richtig eingegeben habe. Ich habe nichts vergessen und bei der Überprüfung zeigt das System auch keine Fehlermeldung an.

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  • Hilfsprofi
    antwortet
    Vermutlich

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von alfarico Beitrag anzeigen
    mit 2021 verglichen, genau dasselbe
    Also hat Charlie Recht!

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  • Kloebi
    antwortet
    Zitat von alfarico Beitrag anzeigen

    ich habe keinen Fehler gemacht.
    Dann ist es ja gut und der Entlastungsbetrag sollte angesetzt werden.

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  • Charlie24
    antwortet
    .. ich habe keinen Fehler gemacht.
    Ein Screenshot von der Zeile 16 auf Seite 3 würde das bestätigen. Den Fehler, dass da noch das Vorjahr (2021) als Enddatum eingetragen war,

    hatten wir hier schon öfter.

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  • alfarico
    antwortet
    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
    Mein zweiter Beitrag ist Beitrag 7 zu deinem Punkt im Forum. Gestern mittag war die Zeile 16 sicher noch nicht vollständig ausgefüllt. So wie dein letzter Beitrag Nr. 23 ist.
    Ach sooooo meint ihr das, mit Beitrag , deutlich jetzt. Die Zeile 16 war, schon gestern, vollständig ausgefüllt.

    Glauben Sie mir jetzt, ich habe alles ausgefüllt und sogar mit 2021 verglichen, genau dasselbe. Es wird jetzt nicht angezeigt. Ich höre hier jetzt auf, weil ich keine Antworten bekomme, die mir weiterhelfen können. Ich habe alles eingegeben, alles 3x kontrolliert, ich habe keinen Fehler gemacht.

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  • Kloebi
    antwortet
    Mein zweiter Beitrag ist Beitrag 7 zu deinem Punkt im Forum. Gestern mittag war die Zeile 16 sicher noch nicht vollständig ausgefüllt. So wie dein letzter Beitrag Nr. 23 ist.

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  • Charlie24
    antwortet
    Natürlich habe ich diese Daten eingetragen bei Zeile 16!
    Wurde denn auch die Jahreszahl beim Enddatum auf 2022 aktualisiert ?

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  • alfarico
    antwortet
    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
    Also wie in Betrag 7 schon vermutet, fehlende Angabe zum Kind verhindert Kinderfreibetrag und damit Entlastungsbetrag.
    Was oder wie bedeutet: Betrag 7 ???? Natürlich habe ich diese Daten eingetragen bei Zeile 16!

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  • Picard777
    antwortet
    Und dass ist dann genau die Stelle übrigens, wo auch das Jahr abgefragt wird.

    Sorry alfarico, aber auch Steuerberater sollen Menschen wie ich sein, die Fehler machen können, habe ich mir sagen lassen. Da könnte also ein kleiner Rückzieher des Beitrags 12 fällig sein, oder ? :-)

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  • Kloebi
    antwortet
    Also wie in Betrag 7 schon vermutet, fehlende Angabe zum Kind verhindert Kinderfreibetrag und damit Entlastungsbetrag.

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