Falls zufällig jemand über diesen Thread stolpern sollte: Ich habe jetzt einen Musterfall aus 2022 auf alleinerziehend umgestellt,
der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde wie erwartet korrekt berechnet.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 2022
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Nachdem es heuer schon Beiträge zum Thema Entlastungsbetrag gegeben hat und dabei festgestellt wurde, dass in der Steuerberechnung
sogar ein zeitanteiliger Entlastungsbetrag richtig gerechnet wurde, ist es ziemlich unwahrscheinlich, dass die Berechnung für das Gesamtjahr
fehlt. https://forum.elster.de/anwenderforu...leinerziehende
Andere Fehler in dem Zusammenhang, die hier schon diskutiert wurden, waren z. B. die Angabe einer Veranlagungsart im Hauptvordruck
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Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigenDann hilft nur der Verzweiflungstrick: Anlage Kind entfernen, neu hinzufügen und neu ausfüllen. Das hat in solchen Fällen überraschend oft geholfen.
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Dann hilft nur der Verzweiflungstrick: Anlage Kind entfernen, neu hinzufügen und neu ausfüllen. Das hat in solchen Fällen überraschend oft geholfen.
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Leute! Ich habe bereits deutlich gemacht, dass ich Zeile 16 richtig eingegeben habe. Ich habe nichts vergessen und bei der Überprüfung zeigt das System auch keine Fehlermeldung an.
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Zitat von alfarico Beitrag anzeigenmit 2021 verglichen, genau dasselbe
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Zitat von alfarico Beitrag anzeigen
ich habe keinen Fehler gemacht.
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.. ich habe keinen Fehler gemacht.
hatten wir hier schon öfter.
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Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenMein zweiter Beitrag ist Beitrag 7 zu deinem Punkt im Forum. Gestern mittag war die Zeile 16 sicher noch nicht vollständig ausgefüllt. So wie dein letzter Beitrag Nr. 23 ist.
Glauben Sie mir jetzt, ich habe alles ausgefüllt und sogar mit 2021 verglichen, genau dasselbe. Es wird jetzt nicht angezeigt. Ich höre hier jetzt auf, weil ich keine Antworten bekomme, die mir weiterhelfen können. Ich habe alles eingegeben, alles 3x kontrolliert, ich habe keinen Fehler gemacht.
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Mein zweiter Beitrag ist Beitrag 7 zu deinem Punkt im Forum. Gestern mittag war die Zeile 16 sicher noch nicht vollständig ausgefüllt. So wie dein letzter Beitrag Nr. 23 ist.
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Natürlich habe ich diese Daten eingetragen bei Zeile 16!
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Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenAlso wie in Betrag 7 schon vermutet, fehlende Angabe zum Kind verhindert Kinderfreibetrag und damit Entlastungsbetrag.
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Und dass ist dann genau die Stelle übrigens, wo auch das Jahr abgefragt wird.
Sorry alfarico, aber auch Steuerberater sollen Menschen wie ich sein, die Fehler machen können, habe ich mir sagen lassen. Da könnte also ein kleiner Rückzieher des Beitrags 12 fällig sein, oder ? :-)
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Also wie in Betrag 7 schon vermutet, fehlende Angabe zum Kind verhindert Kinderfreibetrag und damit Entlastungsbetrag.
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