KV Pflegeversicherung Mahnverfahren - Pauschalzahlungen wo eintragen?

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  • hannes1982
    Neuer Benutzer
    • 26.06.2023
    • 1

    #1

    KV Pflegeversicherung Mahnverfahren - Pauschalzahlungen wo eintragen?

    War in der PKV und hab ein jahrelangese Mahnverfahren, bei dem von mir Pauschalen überwiesen wurden. Es ist überhaupt nicht mehr aufzurechnen, welcher Anteil bei den Pauschalen KV, PV-Beiträge und Mahngebühren etc. sind.

    Bin umsatzsteuerpflichtig, bei einer pauschalen Absetzung würde ich ggf. auf enthaltene Vorsteuer verzichten, aber EkSt.lich würde ich diese Kosten gern absetzen.

    Wo kann man diese Kosten eintragen?
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Normalerweise erhält man von der PKV eine Bestätigung über geleistete Krankenversicherungsbeiträge. Die wird auch dem FA übermittelt und kann über den Bescheinigungsabruf in die Steuererklärung eingepflegt werden. Vorsteuer íst da aber keine drin.

    Kommentar

    • Kloebi
      Erfahrener Benutzer
      • 20.02.2011
      • 4670

      #3
      ähnliches Problem: https://forum.elster.de/anwenderforu...geversicherung

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        Vorsteuer íst da aber keine drin.
        In den Mahngebühren wahrscheinlich auch nicht. Außerdem sind das keine Betriebsausgaben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • timote
          Erfahrener Benutzer
          • 24.01.2023
          • 749

          #5
          Ich habe mal kurz zu Mahngebühren / Betriebsausgaben recherchiert und im Internet unterschiedliche Aussagen erhalten.
          Z.B. https://www.betriebsausgabe.de/mahngebuehren-absetzen/
          Sofern die Mahngebühren betrieblich veranlasst sind, können sie auch als Betriebsausgabe abgezogen werden und mindern dann den Gewinn. Die betriebliche Veranlassung ist regelmäßig dann der Fall, wenn es sich bspw. um betriebliche Bestellungen wie Ware, Material, Betriebsausstattung oder Fremdleistungen handelt, welche zu spät bezahlt wurden und aus diesem Grund Mahngebühren vom Lieferanten in Rechnung gestellt werden.
          Ob die PKV-Beiträge des Benutzers im vorliegenden Fall betrieblich veranlasst sind, will ich hier nichtentscheiden. Mir geht es um die Frage, ob Mahngebühren generell Betriebsausgaben sein können oder nicht. Vielleicht hat Charlie24 seine Aussage nur auf den aktuellen Fall bezogen, wobei ich dann nicht widersprechen will.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

          Kommentar

          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15394

            #6
            Dann müssten es die Krankenversicherungsbeiträge für die Angestellten sein ... was allerdings aufgrund der Problembeschreibung nicht ganz auszuschließen ist.

            Kommentar

            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4281

              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              ... was allerdings aufgrund der Problembeschreibung nicht ganz auszuschließen ist.
              Da es um eine PKV geht, würde ich kategorisch ausschließen, dass es sich um Beiträge von Angestellten handelt.

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45997

                #8
                Wenn jemand schreibt:

                War in der PKV und hab ein jahrelangese Mahnverfahren, bei dem von mir Pauschalen überwiesen wurden.
                dann bestehen bei mir keine Zweifel, dass es um die eigene Krankenversicherung geht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15394

                  #9
                  Ok, stimmt natürlich.

                  Kommentar

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