Zitat von Jess1998
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Der Arbeitgeber weißt die von ihm abgeführten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Lohnsteuerbescheinigung aus, also kommen sie in Zeile 4 und nicht in 6.
Sofern er zusätzlich noch Beiträge an eine betriebliche Zusatzversorgung abführt und ggfs sogar in Nr. 30+x der LStB ausweist, sind das keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und haben in 6 nichts zu suchen. Genau so, wie es der Hinweis sagt.
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