Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

AHW kinderfreibetrag und EHW Vorsorgebeiträge

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Zitat von Jess1998 Beitrag anzeigen
    da steht ja "Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen - ohne Beiträge, die in zeile 4 geltend gemacht werden." dahinter hab ich den betrag aus der abrechnung eingetragen. das ist also falsch und ich muss da nichts eintragen ? versteh ich das richtig ?
    Aus welcher Abrechnung? Lohnabrechnung?

    Der Arbeitgeber weißt die von ihm abgeführten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in der Lohnsteuerbescheinigung aus, also kommen sie in Zeile 4 und nicht in 6.

    Sofern er zusätzlich noch Beiträge an eine betriebliche Zusatzversorgung abführt und ggfs sogar in Nr. 30+x der LStB ausweist, sind das keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und haben in 6 nichts zu suchen. Genau so, wie es der Hinweis sagt.

    Kommentar


      #17
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Warum Zeile 45 ? Sind die Kinder bei deinem Mann gemeldet und nicht bei dir ? Da müssten im Übrigen auch in der 2. Zeile 45 (darunter)

      Angaben zu den Monaten gemacht werden.
      Wir haben das gesamte jahr 2022 in seinem haus gewohnt, da ich so schnell keine wohnung gefunden habe. ja genau die angaben haben wir auch gemacht.

      Kommentar


        #18
        Wir haben das gesamte jahr 2022 in seinem haus gewohnt
        Dann waren aber zumindest deine Kinder ja auch bei dir gemeldet, nicht nur bei deinem Mann. Der Eintrag in Zeile 45 ist doch insoweit

        nicht zutreffend. Was hast du denn bei dem Stiefkind deines Mannes zum Kindschaftsverhältnis eingetragen ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #19
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Dann waren aber zumindest deine Kinder ja auch bei dir gemeldet, nicht nur bei deinem Mann. Der Eintrag in Zeile 45 ist doch insoweit

          nicht zutreffend. Was hast du denn bei dem Stiefkind deines Mannes zum Kindschaftsverhältnis eingetragen ?
          ok, zeile 45 entferne ich, hatte ich glaube aber schon mal ausprobiert. bei seinem kind steht das sein leibliches, mein stiefkind, und dann noch die leibliche mutter. bei meinem kind anders rum und ihren leiblichen vater. und bei dem kleinen wir beide als leibliche eltern.

          Kommentar


            #20
            Jetzt noch einmal zu den Kindern in der Steuererklärung für deinen Mann und zwar der Reihe nach:

            1. Das älteste Kind, dass er mit in die Ehe gebracht hat. Da ist er der leibliche Vater.

            Wenn die leibliche Mutter (im Inland) lebt, ist sie in den Zeilen 11 und 12 einzutragen. Du kommst da nicht vor,

            es sei denn, die Mutter hätte den Kinderfreibetrag auf dich als Stiefmutter übertragen, was selten vorkommt.

            Wenn das Kind nicht bei der Mutter gemeldet ist, kann dein Mann den Antrag in Zeile 45 stellen.

            Wenn die Mutter für das Kind Unterhalt leistet, kann dein Mann nur den halben Kindergeldanspruch

            geltend machen.

            2. Das zweitälteste Kind, dass du mit in die Ehe gebracht hast.

            Wenn der leibliche Vater für dieses Kind Unterhalt leistet, hat dieses Kind in der Einzelvernlagung

            deines Mannes nichts zu suchen, es sei denn, der Kinderfreibetrag wäre auf ihn als Stiefvater

            übertragen worden, was aber selten der Fall ist.

            3. Euer gemeinsames Kind

            Da bist du in die Zeilen 11 und 12 einzutragen. Da das Kind 2022 bei beiden Elternteilen

            gemeldet war und im Haushalt beider Elternteile lebte, steht deinem Mann der halbe

            Kindergeldanspruch zu, mehr aber auch nicht. Übertragungsanträge für den Kinderfreibetrag

            sind nicht zulässig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X