Wo ist die Anlage V zur gemeinsamen Feststellung bei Elster ? ich komme nur bei meinen Einkommenssteuerformulsren an diese Anlage .
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage V bei gesonderter Feststellung
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Die kannst du bei der ESt 1 B genauso hinzufügen, wie bei deiner Einkommensteuererklärung. Die Anlage FE1 wird ebenfalls benötigt.Wo ist die Anlage V zur gemeinsamen Feststellung bei Elster ?
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Das geht nicht anders als bei der Einkommensteuererklärung. https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rungWenn ich die gesonderte Feststellung bearbeite finde ich keine Anlagen zum zufügen.
Die Anlage V ist die vorletzte in der Liste, also ziemlich weit unten, da muss man nach unten scrollen !
In deiner eigenen Einkommensteuererklärung darfst du ja nur deinen Anteil am Ergebnis der Gemeinschaft eintragen und zwar
auf der Teilseite 2 der Anlage V unter 2 - Anteile an Einkünften in der Zeile für die GrundstücksgemeinschaftenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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