Wo ist die Anlage V zur gemeinsamen Feststellung bei Elster ? ich komme nur bei meinen Einkommenssteuerformulsren an diese Anlage .
Anlage V bei gesonderter Feststellung
Einklappen
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Die kannst du bei der ESt 1 B genauso hinzufügen, wie bei deiner Einkommensteuererklärung. Die Anlage FE1 wird ebenfalls benötigt.Wo ist die Anlage V zur gemeinsamen Feststellung bei Elster ?
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Wenn ich die gesonderte Feststellung bearbeite finde ich keine Anlagen zum zufügen. Und bei der Einkommensteuer will ich ja nur meinen Anteil angeben. Ich habe das letztes Jahr schon irgendwie falsch gemacht; die Einnahmen sollten doppelt versteuert werden.
Kommentar
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Das geht nicht anders als bei der Einkommensteuererklärung. https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rungWenn ich die gesonderte Feststellung bearbeite finde ich keine Anlagen zum zufügen.
Die Anlage V ist die vorletzte in der Liste, also ziemlich weit unten, da muss man nach unten scrollen !
In deiner eigenen Einkommensteuererklärung darfst du ja nur deinen Anteil am Ergebnis der Gemeinschaft eintragen und zwar
auf der Teilseite 2 der Anlage V unter 2 - Anteile an Einkünften in der Zeile für die GrundstücksgemeinschaftenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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