Hallo zusammen, ich habe heute den neuen Grundsteuer Bescheid für 2025 erhalten. Ich habe ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohungen. Eine Wohnung nutze ich selbst. In dem Bescheid des Finanzamtes wurde für meine selbstgenutzte Wohnung eine Miete berechnet, obwohl ich verständlichweise für meine selbstgenutze Wohnung keine Miete zahle. Wieso macht das Finanzamt das bzw. ist das überhaupt in der Art richtig? Danke im Vorfeld für Eure Rückmeldungen. 
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Neue Grundsteuer ab 2025++selbst genutzte Wohnung im Mehrfamilienhaus
				
					Einklappen
				
			
		
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 Ja, das ist bewertungsrechtlich so geregelt. Ob eigengenutzt oder tatsächlich vermietet, ist für die Bewertung für Zwecke der Grundsteuer unerheblich.Wieso macht das Finanzamt das bzw. ist das überhaupt in der Art richtig?Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 Guten Tag,
 
 Wir besitzen ein Dreifamilienhaus, das wir aber in Zukunft als Zweifamilienhaus nutzen wollen. Wir bewohnen aktuell eine Wohnung im Haus selbst und vermieten zwei Wohnungen. In naher Zukunft werden wir aber aufgrund von Nachwuchs zwei Wohnungen selbst bewohnen und eine vermieten. Können Sie mir sagen, ob das für die Grundsteuer relevant ist? Sollte ich Einspruch einlegen und jetzt schon angeben, dass es als Zweifamilienhaus statt Mehrfamilienhau genutzt wird? Vielen DankZuletzt geändert von cva; 11.04.2024, 10:41.
 Kommentar
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 Das ist vom Bundesland abhängig und natürlich auch davon, ob die Wohnungen so umgebaut werden, dass tatsächlich nur noch 2 statt 3 abgeschlosseneKönnen Sie mir sagen, ob das für die Grundsteuer relevant ist?
 
 Wohnungen vorhanden sind.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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 In NRW ist das bewertungsrelevant. Die Artfortschreibung macht man über eine neue Feststellungserklärung und nicht über einen Einspruch.Das ist in NRW und es werden 2 abgeschlossene Wohnungen sein.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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 Sind sie, das weiß ich auswendig. Unabhängig davon, ob günstiger oder nicht, müssen solche Änderungen ja erklärt werden.Ob zwei große Wohnungen in einem ZFH wirklich günstiger als drei kleine in einem Mietwohngrundstück sind, wäre auch zu bedenken.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
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