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Neue Grundsteuer ab 2025++selbst genutzte Wohnung im Mehrfamilienhaus

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    Neue Grundsteuer ab 2025++selbst genutzte Wohnung im Mehrfamilienhaus

    Hallo zusammen, ich habe heute den neuen Grundsteuer Bescheid für 2025 erhalten. Ich habe ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohungen. Eine Wohnung nutze ich selbst. In dem Bescheid des Finanzamtes wurde für meine selbstgenutzte Wohnung eine Miete berechnet, obwohl ich verständlichweise für meine selbstgenutze Wohnung keine Miete zahle. Wieso macht das Finanzamt das bzw. ist das überhaupt in der Art richtig? Danke im Vorfeld für Eure Rückmeldungen.

    #2
    Wieso macht das Finanzamt das bzw. ist das überhaupt in der Art richtig?
    Ja, das ist bewertungsrechtlich so geregelt. Ob eigengenutzt oder tatsächlich vermietet, ist für die Bewertung für Zwecke der Grundsteuer unerheblich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für deine Antwort.

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        #4
        Guten Tag,

        Wir besitzen ein Dreifamilienhaus, das wir aber in Zukunft als Zweifamilienhaus nutzen wollen. Wir bewohnen aktuell eine Wohnung im Haus selbst und vermieten zwei Wohnungen. In naher Zukunft werden wir aber aufgrund von Nachwuchs zwei Wohnungen selbst bewohnen und eine vermieten. Können Sie mir sagen, ob das für die Grundsteuer relevant ist? Sollte ich Einspruch einlegen und jetzt schon angeben, dass es als Zweifamilienhaus statt Mehrfamilienhau genutzt wird? Vielen Dank
        Zuletzt geändert von cva; 11.04.2024, 12:41.

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          #5
          Können Sie mir sagen, ob das für die Grundsteuer relevant ist?
          Das ist vom Bundesland abhängig und natürlich auch davon, ob die Wohnungen so umgebaut werden, dass tatsächlich nur noch 2 statt 3 abgeschlossene

          Wohnungen vorhanden sind.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Vielen Dank für die Antwort. Das ist in NRW und es werden 2 abgeschlossene Wohnungen sein. Vielen Dank

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              #7
              Das ist in NRW und es werden 2 abgeschlossene Wohnungen sein.
              In NRW ist das bewertungsrelevant. Die Artfortschreibung macht man über eine neue Feststellungserklärung und nicht über einen Einspruch.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ob zwei große Wohnungen in einem ZFH wirklich günstiger als drei kleine in einem Mietwohngrundstück sind, wäre auch zu bedenken.

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                  #9
                  Ob zwei große Wohnungen in einem ZFH wirklich günstiger als drei kleine in einem Mietwohngrundstück sind, wäre auch zu bedenken.
                  Sind sie, das weiß ich auswendig. Unabhängig davon, ob günstiger oder nicht, müssen solche Änderungen ja erklärt werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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