Anlage S Gewinn aus Gesellschaften/Gemeinschaften

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  • staude
    Neuer Benutzer
    • 26.09.2023
    • 7

    #1

    Anlage S Gewinn aus Gesellschaften/Gemeinschaften

    Ich habe in der Anlage S unter Gewinn aus Gesellschaften/Gemeinschaften meine Mieteinnahmen gemäss den Angaben in Anlage V von der Feststellungserklärung eingetragen und sehe diese aber bei der provisorischen Steuerberechnung nicht auftauchen. Da wird nur mein Gewinn aus meiner freiberuflichen Tätigkeit angegeben. Habe ich etwas falsch gemacht?
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Du musst eine Anlage V deiner Einkommensteuererklärung beif+ügen und dort bei Anteile an Grundstücksgemeinschaften die eine Zahl eintragen. V hat nichts in S verloren.

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    • staude
      Neuer Benutzer
      • 26.09.2023
      • 7

      #3
      Ich habe mich falsch ausgedrückt. Die Anlage V gehört zur Feststellungserklärung und ich hatte gelesen, dass man, wenn man noch keinen Feststellungsbescheid bekommen hat, die Einnahme schon mal anderweitig eintragen soll

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        ja, in die Anlage V der ESt.

        Kommentar

        • staude
          Neuer Benutzer
          • 26.09.2023
          • 7

          #5
          Entschuldige, jetzt habe ich deine Antwort richtig verstanden. Also muss ich in der Einkommenssteuererklärung noch die Anlage V ausfüllen und dort die Angaben machen. Vielen Dank!!

          Kommentar

          • Kloebi
            Erfahrener Benutzer
            • 20.02.2011
            • 4670

            #6
            auch dort, nicht anstatt.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45928

              #7
              Also muss ich in der Einkommenssteuererklärung noch die Anlage V ausfüllen und dort die Angaben machen.
              Nur die Teilseite 2 - Anteile an Einkünften und dort bei Grundstücksgemeinschaften. Und natürlich nur deinen Anteil !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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