Ich habe in der Anlage S unter Gewinn aus Gesellschaften/Gemeinschaften meine Mieteinnahmen gemäss den Angaben in Anlage V von der Feststellungserklärung eingetragen und sehe diese aber bei der provisorischen Steuerberechnung nicht auftauchen. Da wird nur mein Gewinn aus meiner freiberuflichen Tätigkeit angegeben. Habe ich etwas falsch gemacht?
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage S Gewinn aus Gesellschaften/Gemeinschaften
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Also muss ich in der Einkommenssteuererklärung noch die Anlage V ausfüllen und dort die Angaben machen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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