Wenn ich im Formularentwurf für eine gemeinsam veranlagte Einkommensteuerjahreserklärung von Ehegatten im Hauptvordruck unter Nummer 3 in Zeile 29 das Häkchen Zusammenveranlagung entferne und darunter Einzelveranlagung ankreuze, wird zunächst alles ungültig: alle Angaben zur Person B sind zu entfernen. Wenn ich dennoch auf "prüfen" klicke, bleibt der prognostizierte Nachzahlungsbetrag unverändert.
Leider fehlt die Möglichkeit, hier eine alternative Variante des bestehenden Formulars abzuzweigen, zu exportieren oder die vorhandenen Daten in ein neues Formular zu übernehmen. Siehe
https://forum.elster.de/anwenderforu...ge-duplizieren
Also fange ich an, zwei neue Formulare mit Abtippen oder Copy-and-Paste auszufüllen und an den nötigen Stellen irrelevante Angaben auszulassen und gemeinsame Kosten hälftig zu teilen. So weit so gut. Nebenbei recherchiere ich, ob hilfreiche Antworten mir die mühsame Arbeit abnehmen und stoße zufällig auf den Hinweis, dass in dem Fall von Einzelveranlagung separate Steuernummern zu beantragen seien.
https://forum.elster.de/anwenderforu...682#post432682
Hier bewahrheitet sich wieder der oft gehörte Rat: macht die Steuererklärung nicht am letzten Stichtag, sondern mit zeitlichem Puffer! Also enftfällt heute für mich die Option auf Einzelveranlagung wegen fehlender Steuernummer? Egal, vielleicht ist sie ohnehin nicht günstiger.
Was ich eigentlich möchte, ist eine Art Günstigerprüfung: ich möchte nach Anzeige der voraussichtlichen Nachzahlung bei Zusammenveranlagung nur das 1 Häkchen ändern und durch erneute Prüfung vergleichen, ob bei Einzelveranlagung günstigere oder ungünstigere Prognose entsteht. Wie mache ich das am besten in Mein ELSTER online?
Leider fehlt die Möglichkeit, hier eine alternative Variante des bestehenden Formulars abzuzweigen, zu exportieren oder die vorhandenen Daten in ein neues Formular zu übernehmen. Siehe
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Also fange ich an, zwei neue Formulare mit Abtippen oder Copy-and-Paste auszufüllen und an den nötigen Stellen irrelevante Angaben auszulassen und gemeinsame Kosten hälftig zu teilen. So weit so gut. Nebenbei recherchiere ich, ob hilfreiche Antworten mir die mühsame Arbeit abnehmen und stoße zufällig auf den Hinweis, dass in dem Fall von Einzelveranlagung separate Steuernummern zu beantragen seien.
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Hier bewahrheitet sich wieder der oft gehörte Rat: macht die Steuererklärung nicht am letzten Stichtag, sondern mit zeitlichem Puffer! Also enftfällt heute für mich die Option auf Einzelveranlagung wegen fehlender Steuernummer? Egal, vielleicht ist sie ohnehin nicht günstiger.
Was ich eigentlich möchte, ist eine Art Günstigerprüfung: ich möchte nach Anzeige der voraussichtlichen Nachzahlung bei Zusammenveranlagung nur das 1 Häkchen ändern und durch erneute Prüfung vergleichen, ob bei Einzelveranlagung günstigere oder ungünstigere Prognose entsteht. Wie mache ich das am besten in Mein ELSTER online?
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