Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EStEk: Einzelveranlagung im bestehenden Formular prüfen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    EStEk: Einzelveranlagung im bestehenden Formular prüfen?

    Wenn ich im Formularentwurf für eine gemeinsam veranlagte Einkommensteuerjahreserklärung von Ehegatten im Hauptvordruck unter Nummer 3 in Zeile 29 das Häkchen Zusammenveranlagung entferne und darunter Einzelveranlagung ankreuze, wird zunächst alles ungültig: alle Angaben zur Person B sind zu entfernen. Wenn ich dennoch auf "prüfen" klicke, bleibt der prognostizierte Nachzahlungsbetrag unverändert.

    Leider fehlt die Möglichkeit, hier eine alternative Variante des bestehenden Formulars abzuzweigen, zu exportieren oder die vorhandenen Daten in ein neues Formular zu übernehmen. Siehe
    https://forum.elster.de/anwenderforu...ge-duplizieren

    Also fange ich an, zwei neue Formulare mit Abtippen oder Copy-and-Paste auszufüllen und an den nötigen Stellen irrelevante Angaben auszulassen und gemeinsame Kosten hälftig zu teilen. So weit so gut. Nebenbei recherchiere ich, ob hilfreiche Antworten mir die mühsame Arbeit abnehmen und stoße zufällig auf den Hinweis, dass in dem Fall von Einzelveranlagung separate Steuernummern zu beantragen seien.
    https://forum.elster.de/anwenderforu...682#post432682

    Hier bewahrheitet sich wieder der oft gehörte Rat: macht die Steuererklärung nicht am letzten Stichtag, sondern mit zeitlichem Puffer! Also enftfällt heute für mich die Option auf Einzelveranlagung wegen fehlender Steuernummer? Egal, vielleicht ist sie ohnehin nicht günstiger.

    Was ich eigentlich möchte, ist eine Art Günstigerprüfung: ich möchte nach Anzeige der voraussichtlichen Nachzahlung bei Zusammenveranlagung nur das 1 Häkchen ändern und durch erneute Prüfung vergleichen, ob bei Einzelveranlagung günstigere oder ungünstigere Prognose entsteht. Wie mache ich das am besten in Mein ELSTER online?

    #2
    Beantragt erst mal die gemeinsame Veranlagung. Wenn die Steuererklärung heute abgegeben wird ist die Frist noch gewahrt. Eine getrennte Veranlagung kann notfalls auch noch im Einspruchsverfahren beantragt werden wenn der Steuerbescheid da ist. Allerdings gibt es sehr sehr wenige Fälle in denen die Einzelveranlagung günstiger ist (manchmal bei sehr hohen Lohnersatzleistungen eines Ehegatten wie Kranken- oder Arbeitslosengeld). Rechnen kann man immer noch wenn der Bescheid da ist. Leider bietet ELSTER keine komfortable Möglichkeit der alternativen Prüfung, man muss im Prinzip immer drei Formulare ausfüllen und das Ergebnis der beiden Einelveranlagungen addieren und mit der Zusammenveranlagung vergleichen.
    Zuletzt geändert von Telepeter; 02.10.2023, 13:50.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
      im Prinzip immer drei Formulare ausfüllen und das Ergebnis der beiden Einelveranlagungen addieren und mit der Zusammenveranlagung vergleichen.
      Das habe ich gemacht und getrennt ist es diesmal erheblich günstiger, vermutlich wegen erhaltener Abfindung.

      Nun habe ich, weil mir die Antworten nicht passten, weiter recherchiert und bin auf den alten Beitrag von 2014 gestoßen, wo zunächst kontrovers diskutiert wurde, warum nicht naiv die bestehende gemeinsame Steuernummer für beide Erklärungen nutzen und auf Erteilung neuer Nummern warten:

      Hintergrund m.E.: Bei Abgabe von zwei Steuererklärungen mit der selben Steuernummer interpretiert das System beim Finanzamt die später übermittelte als Korrektur der ersten, so dass die erste nicht mehr aufgerufen werden kann.
      https://forum.elster.de/anwenderforu...on-ehepartnern

      (Abgabe und Einspruch erscheint mir inhatlich grundfalsch, da ich ja jetzt schon weiß, was ich eigentlich einreichen möchte, und wir sind aber seit gut 10 Jahren aufgrund eines Bugs bzw. konzeptionellen Misfeatures der EDV gezwungen, etwas zu tun, was auf Papier gar nicht nötig gewesen wäre? Aber das ist natürlich bloß meine Sicht als steuerlicher Laie der selbst in der IT arbeitet, also hört nicht auf mich!)

      Ist es sinnvoll, im Freitextfeld bereits darauf hinzuweisen, dass wir vorsorglich Steuernummern für getrennte Veranlagung beantragen und den eigentlichen Antrag per "Sonstige Nachricht ans Finanzamt" ebenfalls per ELSTER? Unter Formulare habe ich weder unter Anträge, noch unter Einkommensteuer, noch unter Sonstiges etwas passendes dazu gefunden.
      Zuletzt geändert von mocha; 02.10.2023, 15:01.

      Kommentar


        #4
        Ok, wenn Ihr definitiv wisst dass die getrennte Veranlagung günstiger ist, dann sind wir einen Schritt weiter. Es ist kein Problem beide Steuererklärungen OHNE Steuernummer bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben, das FA prüft sowieso aufgrund Eurer Steuer-ID unter welcher gemeinsamen Steuernummer Ihr zuletzt veranlagt worden seid und erteilt Euch neue Steuernummern. Das müsst Ihr auf keinen Fall abwarten, Ihr könnt heute direkt abgeben und habt die Frist gewahrt. Einen Hinweis auf die alte Steuernummer kann man unter "weitere Nachrichten an das FA" reinschreiben, das verzögert allerdings evtl. die Bearbeitung, wobei auch die Zuteilung neuer Steuernummern eine gewisse Verzögerung bringt.
        Zuletzt geändert von Telepeter; 02.10.2023, 15:20.

        Kommentar


          #5
          ... warum nicht naiv die bestehende gemeinsame Steuernummer für beide Erklärungen nutzen und auf Erteilung neuer Nummern warten:
          Dagegen spricht, wie oben bereits geschrieben, dass die zweite unter der gleichen Steuernummer übermittelte Erklärung als Korrektur der ersten Erklärung

          angesehen werden könnte und nur die zuletzt übermittelte Erklärung bearbeitet wird.

          Beantragt doch einfach neue Steuernummern, das geht doch mit 2 Mausklicks auf der Startseite. Dazu muss man nichts weiter schreiben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Wenn Prämisse ist, dass definitiv einzeln veranlagt werden soll (was bisher eher als reine Möglichkeit klang), würde ich einfach die Erklärungen mit Kreuz bei "Neue Steuernummer beantragen" übermitteln und wahlweise bei altes FA oder bei den ergänzenden Angaben "bisher zusammenveranlagt mit XXX unter der Steuernummer YYY" eintragen. Minimaler Aufwand, Klappe zu, Affe tot.

            Kommentar

            Lädt...
            X