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Keine Ankündigung bisher.
Gebrauchten Monitor für 10€, wieviel Jahre muss ich abschreiben ?
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Zitat von steueranfaenger Beitrag anzeigen
Also, 95% meine Ausgaben sind keine GWGs, und auch keine Ware die zur Tätigkeit dienen. Die wurden von mir nur angeschafft, damit ich quasi lernen und experimentieren kann... daher kann man die nicht als Waren, Rohstoffe etc. die zur eigentlich Tätigkeit dienen, bezeichnen.
PS: Das Thema hat m.E. nichts mit ELSTER zu tun und der TE versucht - auf zumindest stilvolle Art - zu trollen
Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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PS: Das Thema hat m.E. nichts mit ELSTER zu tun und der TE versucht - auf zumindest stilvolle Art - zu trollenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Damit sind wir wieder bei # 7 und provokativ auftretenden Akteuren der Heute-Show. Einige der ersten Fragen und Beiträge habe ich durchaus dem Bereich Kunst und Satire zugeordnet. Es bleibt aber eine Vermutung.SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
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Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
Wie kommst du denn darauf? Ich glaube du verstehst die Zuordnung zu GWG falsch.auch wenn es 10€ kostet. So, und diese 10€ soll ich jetzt auf 4 Jahre (oder wieviel auch immer) linear abschreiben ? Sorry, aber im Internet findet man zu solchen fällen wirklich nichts. Da ist immer nur von GWG oder Abschreibung die Rede.
Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
Meines Erachtens sind das dann überhaupt keine Betriebsausgaben, aber das muss dann dein FA entscheiden.
Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
PS: Das Thema hat m.E. nichts mit ELSTER zu tun und der TE versucht - auf zumindest stilvolle Art - zu trollen
Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigenBei "Haufe" gibt es dazu 2 Seiten, die dir wahrscheinlich deine Fragen beantworten koennen
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Zitat von steueranfaenger Beitrag anzeigenKann ich denn alle Kleinst-Ausgaben die man nicht zu Büro und etc. zuordnen kann, einfach unter "Übrige unbeschränkt abziegbare Kosten" einfügen?
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... diese ganzen "Mini-Kosten" sind alles "übrige" Ausgaben.
erwartet, auch für die Abfallentsorgung steht mit der Kennzahl 226 eine eigene Zeile zur Verfügung.Freundliche Grüße
Charlie24
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Man hat vor einigen Jahren in der EÜR mal bei bestimmten Betriebsausgaben stärker spezifiziert als früher. Die Gründe dafür
kenne ich allerdings auch nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Hallo,
Ein Monitor ist nun mal nicht eigenständig nutzbar
Ich bezog mich aber auch eher auf deinen Bohrer.
Zu dem Monitor: Erstens kann man IT-Geräte grundsätzlich voll absetzen. Und zweitens, falls du abschreiben willst: Gemeinsam mit dem Computer für den der Monitor gekauft wurde.
Und speziell bei dir ist es nochmal anders. Denn du kaufst die Geräte ja offenbar nicht zur normalen Nutzung, ergo darfst du auch andere Zeiträume ansetzen bzw. sofort komplett abschreiben. Da wird dir kein Betriebsprüfer einen Strick draus drehen.
[wenn der ADAC ein Auto für einen Crashtest kauft, dann wird das auch direkt voll abgesetzt - zugegeben, auch noch aus einem anderen Grund, nämlich dem Untergang]
alles steht in meiner Werkstatt nach dem testen nutzlos da.
Es ist ja auch nicht so, dass da etwas am Fiskus vorbei geht. Wenn beispielsweise irgendwann einmal wider erwarten ein Teil verkauft wird, dann ist halt der gesamte Erlös als Gewinn zu versteuern (sowas kommt häufig vor, etwa bei voll abgeschriebenen Gegenständen - z.B. bei dem Verkäufer deines Monitors).
Ich weiss nicht was ihr unter "selbständig nutzbar" versteht, aber ohne Bohrmaschine ist der Bohrer zwecklos.
Wie gesagt, ich könnte dir fast unzählige Beipiele bringen, bei denen normalerweise nicht alleine abschreibbare Gegenstände es dann doch sind.
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
Trotzdem kann er ein GWG sein.
Ich bezog mich aber auch eher auf deinen Bohrer.
Stefan
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Darf ich euch noch eine Frage stellen please ? Ich habe ein Pulverbeschichtungsanlage. Also, meine Tätigkeit an sich, ist das Pulverbeschichten. Ich habe einen Ofen, der mit Strom betrieben wird. In Welches Feld bei Elster muss ich die Stromkosten für den Ofen eintragen ?
Unter
"Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben"
oder unter
"Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten"
?
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Auch dazu werden unterschiedliche Meinungen vertreten: https://www.pierretunger.com/cms/bet...ben-bereich-1/
Für den Gewinn macht es keinen Unterschied, ob der für den Ofen verbrauchte Strom jetzt als Hilfsstoff erklärt wird oder bei
den übrigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenFür den Gewinn macht es keinen Unterschied
das ist doch ettentiell für Schwarzarbeit und etc... die setzten das doch in Verhältnis zu den Einnahmen. Und genau dieses Verhältnis ist doch wichtig zur Ermittlung bzgl. "Unter der Hand" verdienen.
Beispiel: wenn ich im Jahre 2021 1000€ Umsatz habe, und Waren/Rohstoffe 200€. Und im Vergleich dazu im Jahre 2022 nochmal 1000€ Umsatz, aber 400€ Waren/Rohstoffe. Wie du hier sehen kannst, passt das Verhältnis ja nicht. Und dann schlägt das Finanzamt doch hier mit einer Nachzahlung zu, oder irre ich mich da? Und genau das ist doch der Grund, dass das Finanzamt mir dann sagen könnte: bitte tragen Sie die Stromkostgen für den Einbrennofen und "Waren/Rohstoffe/Hilfmittel" ein. Verstehst du was ich meine ?
Grüße
SteueranfängerZuletzt geändert von steueranfaenger; 17.10.2023, 18:55.
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Nicht das Finanzamt ermittelt in Sachen Schwarzarbeit, sondern das Hauptzollamt. Bei Auffaelligkeiten kann das Finanzamt aber eine Kontrollmitteilung an das Hauptzollamt schicken, in der Regel stellen Finanzbeamte aber erst im Rahmen einer Betriebspruefung bei fehlenden/falschen Rechnungen moegliche Ungereimtheiten fest.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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