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Gebrauchten Monitor für 10€, wieviel Jahre muss ich abschreiben ?

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    #17
    Zitat von steueranfaenger Beitrag anzeigen

    Also, 95% meine Ausgaben sind keine GWGs, und auch keine Ware die zur Tätigkeit dienen. Die wurden von mir nur angeschafft, damit ich quasi lernen und experimentieren kann... daher kann man die nicht als Waren, Rohstoffe etc. die zur eigentlich Tätigkeit dienen, bezeichnen.
    Meines Erachtens sind das dann überhaupt keine Betriebsausgaben, aber das muss dann dein FA entscheiden.

    PS: Das Thema hat m.E. nichts mit ELSTER zu tun und der TE versucht - auf zumindest stilvolle Art - zu trollen

    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #18
      PS: Das Thema hat m.E. nichts mit ELSTER zu tun und der TE versucht - auf zumindest stilvolle Art - zu trollen
      Das steht schon in der Antwort '#2. Ob Troll oder subjektiv ernstgemeint, kann ich schlecht beurteilen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #19
        Damit sind wir wieder bei # 7 und provokativ auftretenden Akteuren der Heute-Show. Einige der ersten Fragen und Beiträge habe ich durchaus dem Bereich Kunst und Satire zugeordnet. Es bleibt aber eine Vermutung.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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          #20
          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Hallo,

          Wie kommst du denn darauf? Ich glaube du verstehst die Zuordnung zu GWG falsch.
          Beweglich, und eigenständig nutzbar. Ein Monitor ist nun mal nicht eigenständig nutzbar auch wenn es 10€ kostet. So, und diese 10€ soll ich jetzt auf 4 Jahre (oder wieviel auch immer) linear abschreiben ? Sorry, aber im Internet findet man zu solchen fällen wirklich nichts. Da ist immer nur von GWG oder Abschreibung die Rede.

          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen

          Meines Erachtens sind das dann überhaupt keine Betriebsausgaben, aber das muss dann dein FA entscheiden.
          Hää ? Das sind Betriebsausgaben. Ich bin Digitalelektroniker. Die Module können ohne Mainboard (z.B. Arduino) nicht funktionieren... Die habe ich alle gekauft, um quasi die einzelnen Module zu testen. Schrittmotoren etc... alles steht in meiner Werkstatt nach dem testen nutzlos da.

          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen

          PS: Das Thema hat m.E. nichts mit ELSTER zu tun und der TE versucht - auf zumindest stilvolle Art - zu trollen
          Ich trolle hier nicht das ist wirklich ernst gemeint. Ich weiss nicht was ihr unter "selbständig nutzbar" versteht, aber ohne Bohrmaschine ist der Bohrer zwecklos.​

          Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
          Bei "Haufe" gibt es dazu 2 Seiten, die dir wahrscheinlich deine Fragen beantworten koennen
          Okay, schaue ich mir an. Danke.

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            #21
            Zitat von steueranfaenger Beitrag anzeigen
            Kann ich denn alle Kleinst-Ausgaben die man nicht zu Büro und etc. zuordnen kann, einfach unter "Übrige unbeschränkt abziegbare Kosten" einfügen?
            Im Prinzip ja (natürlich nur, wenn sie betrieblich veranlasst sind), aber auch Büro: Papier, Büroklammern, Briefumschläge - und den ganzen Rest: Kontoführungsgebühren fürs Geschäftskonto, Abfallentsorgung, ein 5,95€-USB-Speicherstick, Leer-CDs zum Brennen für Datensicherung (falls man das im Cloud-Zeitalter überhaupt noch macht) und vieles mehr - diese ganzen "Mini-Kosten" sind alles "übrige" Ausgaben.

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              #22
              ... diese ganzen "Mini-Kosten" sind alles "übrige" Ausgaben.
              Jein, für bestimmte der aufgeführten Dinge gibt es in der EÜR spezielle Zeilen. So wird Bürobedarf bei den Arbeitsmitteln unter Kennzahl 229

              erwartet, auch für die Abfallentsorgung steht mit der Kennzahl 226 eine eigene Zeile zur Verfügung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #23
                Ah, ok, danke für den Tipp - die EÜR kenn' ich nicht so auswendig wie die GuV in einer (E-)Bilanz (da ist das alles "andere ordentliche sonstige betriebliche Aufwendungen")

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                  #24
                  Man hat vor einigen Jahren in der EÜR mal bei bestimmten Betriebsausgaben stärker spezifiziert als früher. Die Gründe dafür

                  kenne ich allerdings auch nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #25
                    Hallo,

                    Ein Monitor ist nun mal nicht eigenständig nutzbar
                    Trotzdem kann er ein GWG sein.
                    Ich bezog mich aber auch eher auf deinen Bohrer.

                    Zu dem Monitor: Erstens kann man IT-Geräte grundsätzlich voll absetzen. Und zweitens, falls du abschreiben willst: Gemeinsam mit dem Computer für den der Monitor gekauft wurde.

                    Und speziell bei dir ist es nochmal anders. Denn du kaufst die Geräte ja offenbar nicht zur normalen Nutzung, ergo darfst du auch andere Zeiträume ansetzen bzw. sofort komplett abschreiben. Da wird dir kein Betriebsprüfer einen Strick draus drehen.
                    [wenn der ADAC ein Auto für einen Crashtest kauft, dann wird das auch direkt voll abgesetzt - zugegeben, auch noch aus einem anderen Grund, nämlich dem Untergang]

                    alles steht in meiner Werkstatt nach dem testen nutzlos da.
                    Also ist es für dich verbraucht, ich würde sowas immer voll absetzen.
                    Es ist ja auch nicht so, dass da etwas am Fiskus vorbei geht. Wenn beispielsweise irgendwann einmal wider erwarten ein Teil verkauft wird, dann ist halt der gesamte Erlös als Gewinn zu versteuern (sowas kommt häufig vor, etwa bei voll abgeschriebenen Gegenständen - z.B. bei dem Verkäufer deines Monitors).

                    Ich weiss nicht was ihr unter "selbständig nutzbar" versteht, aber ohne Bohrmaschine ist der Bohrer zwecklos.​
                    Aber doch nicht in deinem Fall. Hättest du eine Bohrmaschine, dann würde er dazu gehören, klar. Hast du aber nicht, und damit ist er ein selbstständiges Wirtschaftsgut.
                    Wie gesagt, ich könnte dir fast unzählige Beipiele bringen, bei denen normalerweise nicht alleine abschreibbare Gegenstände es dann doch sind.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #26
                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      Trotzdem kann er ein GWG sein.
                      Ich bezog mich aber auch eher auf deinen Bohrer.

                      Stefan
                      Okay, danke nochmal an Alle. Hab es jetzt so einigermaßen verstanden.

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                        #27
                        Darf ich euch noch eine Frage stellen please ? Ich habe ein Pulverbeschichtungsanlage. Also, meine Tätigkeit an sich, ist das Pulverbeschichten. Ich habe einen Ofen, der mit Strom betrieben wird. In Welches Feld bei Elster muss ich die Stromkosten für den Ofen eintragen ?

                        Unter

                        "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben"

                        oder unter

                        "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten"

                        ?

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                          #28
                          Auch dazu werden unterschiedliche Meinungen vertreten: https://www.pierretunger.com/cms/bet...ben-bereich-1/

                          Für den Gewinn macht es keinen Unterschied, ob der für den Ofen verbrauchte Strom jetzt als Hilfsstoff erklärt wird oder bei

                          den übrigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #29
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Für den Gewinn macht es keinen Unterschied
                            Okay, ist das aber nicht wichtig für Finanzamt ? Stichwort: Steuernachzahlung, denn:

                            das ist doch ettentiell für Schwarzarbeit und etc... die setzten das doch in Verhältnis zu den Einnahmen. Und genau dieses Verhältnis ist doch wichtig zur Ermittlung bzgl. "Unter der Hand" verdienen.

                            Beispiel: wenn ich im Jahre 2021 1000€ Umsatz habe, und Waren/Rohstoffe 200€. Und im Vergleich dazu im Jahre 2022 nochmal 1000€ Umsatz, aber 400€ Waren/Rohstoffe. Wie du hier sehen kannst, passt das Verhältnis ja nicht. Und dann schlägt das Finanzamt doch hier mit einer Nachzahlung zu, oder irre ich mich da? Und genau das ist doch der Grund, dass das Finanzamt mir dann sagen könnte: bitte tragen Sie die Stromkostgen für den Einbrennofen und "Waren/Rohstoffe/Hilfmittel" ein. Verstehst du was ich meine ?

                            Grüße

                            Steueranfänger
                            Zuletzt geändert von steueranfaenger; 17.10.2023, 18:55.

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                              #30
                              Nicht das Finanzamt ermittelt in Sachen Schwarzarbeit, sondern das Hauptzollamt. Bei Auffaelligkeiten kann das Finanzamt aber eine Kontrollmitteilung an das Hauptzollamt schicken, in der Regel stellen Finanzbeamte aber erst im Rahmen einer Betriebspruefung bei fehlenden/falschen Rechnungen moegliche Ungereimtheiten fest.
                              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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