Zitat von holzgoe
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Keine Ankündigung bisher.
Fehler auf der Seite „Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer“
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Ja, ich erhalte immer noch die folgende Fehlermeldung (ohne Links!!):
Gefundene Fehler und Konflikte
Bitte machen Sie Angaben im Feld 'im Jahr der Betriebseröffnung'.
18 - Angaben zur Anmeldung und AbfÜhrung der Umsatzeuer
Bitte machen Sie Angaben im Feld 'im Folgejahr'.
18 - Angaben zur Anmeldung und AbfÜhrung der Umsatzeuer
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Ja, aber wenn ich die Felder ausfülle, erhalte ich die folgenden Fehlermeldungen:
Hier ist die Angabe im Bereich „Zahllast“ (gegebenenfalls 0).
130 - im Jahr der Betriebseröffnung
132 - Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3 UStG) wird die Grenze des § 19 Absatz 1 UStG voraussichtlich nicht überschreiten. Dabei wird auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung verzichtet. Die Besteuerung erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes für mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Absatz 2 UStG); Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind in elektronischer Form authentifiziert zu übermitteln.
133 - Voraussichtliche Umsatzsteuer
Die Beträge, die ich in „Summe der Umsätze (geschätzt)“ eintragen möchte, sind relativ gering:
Im jahr der BetriebserÖffnunf: 100
Im Folgejahr: 2000
Könnte das hierher kommen? Sie liegen geringfügig unter den unter 14 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen angegebenen Beträgen Linie 108 – Gewerbebetrieb Könnte es von dort kommen?
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Könnte das hierher kommen? Sie liegen geringfügig unter den unter 14 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen angegebenen Beträgen Linie 108 – Gewerbebetrieb Könnte es von dort kommen?
des Fragebogens. Als Kleinunternehmer müssen dort in folgenden Zeilen folgende Einträge gemacht werden:
Zeile 130: Geschätzter Umsatz im Jahr der Betriebseröffnung und im Folgejahr, wobei deine Werte schon ungefähr passen.
Zeile 131: Häkchen
Zeile 133: Zahllast (geschätzt) und 0
Zeilen 144, 145 und 146: keine Angabe
Zeile 149: Keine Angabe
Außer der Zeile 131 darf auf Seite 18 nichts angehakt werden, außer bei Bedarf Zeile 154 !
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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