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    #31
    Kennt hier jemand dieses Problem? (Evtl. muss ich ja warten, bis mein o. a. Frage geklärt ist, und ich eine weitere Erklärung abschicken konnte?)
    So ist das ! Die Datenübernahme greift nach meiner Erinnerung nur 2 Jahre zurück, deshalb wird dir 2018 nicht mehr angeboten.

    Bei deiner offenen Frage geht es nur um die Ermittlung des Mindesteigenbeitrags. Dafür sollte der Eintrag in Zeile 6 ausreichen.

    Da jetzt die Anleitung zur Anlage AV im Detail durchzulesen, ist mir zu aufwändig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #32
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      So ist das ! Die Datenübernahme greift nach meiner Erinnerung nur 2 Jahre zurück, deshalb wird dir 2018 nicht mehr angeboten.
      Danke! Vorsichtshalber wird ja nirgendwo auf diese Beschränkung hingewiesen ...

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Bei deiner offenen Frage geht es nur um die Ermittlung des Mindesteigenbeitrags. Dafür sollte der Eintrag in Zeile 6 ausreichen.

      Da jetzt die Anleitung zur Anlage AV im Detail durchzulesen, ist mir zu aufwändig.
      Danke, denn wirklich verstanden habe ich den Sinn dieses Punkts nicht, bestenfalls erahnt ... Für die Jahre vor meiner ATZ hatte ich ja immer die Zeilen 6 und 9 ausgefüllt - und auch nie gewusst, wieso eigentlich. Na ja, Steuerzusammenhänge sind eben nicht mein Hobby ...

      Und: Das hatte ich befürchtet, daher hatte ich ja auch die m. E. n. relevanten Hinweise in meinen Beitrag mit einkopiert. Aber ist schon O.K. so. ;-)

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        #33
        Für die Jahre vor meiner ATZ hatte ich ja immer die Zeilen 6 und 9 ausgefüllt - und auch nie gewusst, wieso eigentlich.
        Zeile 9 war und ist m. E. für dich überhaupt nicht einschlägig, allenfalls Zeile 8. Wenn du dort den Altersteilzeitzuschlag einträgst,

        musst du den Wert in Zeile 6 entsprechend kürzen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #34
          O. K.

          Also ich habe immer alle Felder ausgefüllt, für die ich Angaben aus der Lohnsteurbescheinigung entnehmen konnte.

          Kann ja nicht falsch sein, wenn es eindeutig ist - höchstens überflüssig. Einfach Zahlen zu übertragen gehört zu einer meiner leichtesten Übungen ... ;-)

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            #35
            Kann ja nicht falsch sein, wenn es eindeutig ist - höchstens überflüssig
            Überflüssige Einträge sollte man ebenfalls vermeiden, auch wenn der Zeitaufwand gering ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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