Zitat von Charlie24
Beitrag anzeigen
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Kind 2022 falls nur "Anspruch auf Kindergeld ohne tatsächliche Kindergeldauszahlung"
Einklappen
X
-
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenGanz so einfach ist das natürlich nicht. Der Kindergeldanspruch steht grundsätzlich jedem Elternteil zur Hälfte zu, ausbezahlt wird das Kindergeld
aber nur an einen Elternteil. Die Zahl der nicht verheirateten Eltern hat in den letzten Jahrzehnten massiv zugenommen, die können alle nicht
zusammen veranlagt werden. Was man schnell verbessern könnte, wären die Hilfetexte, das sehe ich auch so.
Ihr Hinweis auf Unverheiratete hat mich veranlasst, dass ich mir mal das Antragsformular auf Kindergeld ansehe - ich fasse es nicht, dort wird doch tatsächlich nur die IdNr. des Antragstellers, und nicht die IdNr. des anderen Elternteils abgefragt - natürlich kann es bei dieser miesen Datenlage keine sinnvolle Datenübermittlung von der Familienkasse an das ESt-Finanzamt geben!
Sowas darf doch nicht wahr sein!
Abschließend, Charlie24, sehr engagierte Benutzer wie Sie - die dieses Forum zu einer echten Hilfe machen - dürfen nicht aufgeben, auf Fehler und Versäumnisse hinzuweisen, denn:
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
soll Bertolt Brecht getextet haben ...
Kommentar
-
Gerade bei Nichtverheirateten wird Elternteil A häufig die ID-Nummer von Elternteil B auch nicht kennen.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Kommentar
-
Außerdem wird ein direkter Datenabgleich zwischen Kindergeldkasse und FA in diesem tollen Land wohl am Datenschutz scheitern...
Ich finde es aber immer wieder lustig, dass auf der einen Seite immer mehr digitale Verknüpfungen zwischen den diversen Ämtern gefordert werden (meist aus Bequemlichkeit),
man sich aber auf der anderen Seite über die digitale Überwachung aufregt.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kommentar
-
Hallo Beamtenschweiß !
Ich wundere mich fast täglich, für was alles der "Datenschutz" als "Schuldiger" herhalten muss!
Nur zur Erinnerung:
1. Die Familienkasse ist eine dem Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) unterstellte Finanzbehörde des Bundes - also eigentlich "ist" die Familienkasse eine "Unterabteilung des Finanzamtes"!
2. Die Familienkasse fragt "frisch frei fröhlich" beim Kindergeldantrag nach der IdNr des Antragstellers - ja Herrgottnochmal, ist das alles nur zum Spaß und um Formulare fett zu machen, also alles nur "sinnlos-dumm und zur Gängelung der Bürger"?
3. Das Kindergeld ist im EStG geregelt!
Also wenn mir irgendein Verantwortlicher für diesen digitalen Mist sowas erzählt, dem ...!
Kommentar
-
Also ich wundere mich schon. Manchmal machst du den "coolen Badener" (unter strenger Vermeidung meinerseits der Bezeichnung "Badenser"), und mal tobst du verbal rum. Alternativ empfehle ich einen Waldspaziergang, Holzhacken oder (eher nicht) die Teilnahme an einer politischen Chatgruppe, wo die Fetzen fliegen. Ich wünsche mir hier allerdings ein Forum, wo es moderater, mit weniger Druck und überwiegend wertschätzendem Umgang geht (soweit es uns fehlbaren Menschen möglich ist). Deinen letzten Satz solltest du m.E. möglichst schnell löschen, da er nicht im Sinne der Forumsregeln sein dürfte.SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
Kommentar
-
Hallo timote!
oh je - Sie haben mich noch nicht tobend gelesen ...
alles von mir Geschriebene ist - mit Ausnahme des letzten Satzes - absolut sachlich!
und der letzte Satz betrifft eine "nicht vorhandene Person" - ich glaube auch nicht, dass irgendein Verantwortlicher mir bei dieser Sache hier mit dem "Datenschutz-Argument" daherkommen würde - also diese Person wird es nie geben!
Kommentar
-
"Besteuerungsgrundsätze:
1Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. 2Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht ..., zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht ... versagt werden."
Also bitte: Erfüllt Eure AO-Pflicht, das ist eine gesetzliche Pflicht !
Kommentar
-
Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen"Besteuerungsgrundsätze:
1Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. 2Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht ..., zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht ... versagt werden."
Also bitte: Erfüllt Eure AO-Pflicht, das ist eine gesetzliche Pflicht !Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Kommentar
-
Uwe64
Es gibt für die Einkommensteuer keine Bundesfinazverwaltung - wurde mal vom damaligen Bundesfinanzminister Theo Waigel vorgeschlagen aber von den einzelnen Bundesländern abgelehnt, da ihnen dadurch Geld flöten gegangen wäre.. Die Verwaltung der meisten Steuern ist in Deutschland Ländersache - siehe Artikel 108 Grundgesetz.
Und für die massiven Einschränkungen hinsichtlich diverser digital möglichen Anwendungen durch den Datenschutz darf man sich u.a. auch bei unseren lieben Grünen bedanken :-(Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kommentar
-
Hallo Beamtenschweiß:
Ja, da haben Sie recht, Finanzverwaltung ist Ländersache - ändert aber absolut nichts daran, dass die AO und der AEAO als Bundesgesetz/-erlass und BMF-Schreiben bundesweit anzuwenden sind (Muss!).
Und ich habe ja nur AO zitiert - also verstehe ich an dieser Stelle Ihren Hinweis nicht ... !?
Kommentar
-
Hallo Beamtenschweiß betreffs Ihres wiederholten Hinweises auf Datenschutz:
Nein, das ist kein Datenschutzproblem, sondern das ist entweder
- "politisches" = "man / die Politik will das nicht"
oder
- "technisches" = "die Programmierer können das nicht oder ist zu aufwendig"
oder
- "finanzielles" = "da fehlt das Geld um das zu programmieren"
Unvermögen!Zuletzt geändert von Uwe64; 11.12.2023, 09:15.
Kommentar
Kommentar