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    #46
    Die entscheidenden Herrschaften profitieren auf der bisherigen Lösung besser als mit einer sozial gerechten.
    Was an der jetzigen Lösung sozial ungerecht sein soll, das wirst du nicht erklären können, zumindest nicht plausibel.

    Warum sollten verheiratete Eltern mit einem zvE von über 86.000 € bezüglich ihrer Kinder steuerlich schlechter behandelt werden

    als Eltern mit einem geringeren Einkommen. Für alle Kinder gilt schließlich der gleiche Kinderfreibetrag und der muss nun mal

    steuerfrei bleiben. Wer etwas anderes behauptet, der hat das System nicht verstanden oder er will es nicht verstehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #47
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Für alle Kinder gilt schließlich der gleiche Kinderfreibetrag
      Der bringt nur Geringverdienern leider keinen einzigen Cent.

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        #48
        Der bringt nur Geringverdienern leider keinen einzigen Cent.
        Darum geht es bei der Frage der Steuerfreiheit der Kinderfreibeträge aber nicht. Wer keine Steuern zahlt, erhält das Kindergeld

        als Sozialleistung, wer nur geringe Steuern zahlt, immer noch den größten Teil des Kindergelds, Selbst bei 85.000 € zvE bleiben

        bei einer Zusammenveranlagung der Eltern von den aktuell 3.000,00 € Kindergeld für das 1. Kind noch 18,00 € als Sozialleistung

        übrig. Es kann ja nicht Aufgabe der Eltern mit höherem Einkommen sein, Transferleistungen an ärmere Eltern über einen Verzicht

        auf die Steuerfreiheit des Kinderfreibetrags zu finanzieren, solche Transferleistungen müssen gerechterweise aus dem gesamten

        Steueraufkommen finanziert werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #49
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Was an der jetzigen Lösung sozial ungerecht sein soll, das wirst du nicht erklären können, zumindest nicht plausibel.
          Sozial ungerecht ist, dass der Besserverdienende mit dem gleichen Freibetrag u. U. gute 1.000 € mehr an Steuern spart, als ein Kleiverdiener.
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Warum sollten verheiratete Eltern mit einem zvE von über 86.000 € bezüglich ihrer Kinder steuerlich schlechter behandelt werden

          als Eltern mit einem geringeren Einkommen. Für alle Kinder gilt schließlich der gleiche Kinderfreibetrag und der muss nun mal

          steuerfrei bleiben. Wer etwas anderes behauptet, der hat das System nicht verstanden oder er will es nicht verstehen.
          Volle Zustimmung! Dieser Steuerzahler soll aber auch nicht besser behandelt werden. Dies erreicht man mit einer Erhöhung der Grundfreibeträge um die Kinderfreibeträge. Damit hätte dann jeder die gleiche steuerliche Entlastung und zusätzlich wäre das tatsächliche Existenzminimum steuerfrei gestellt.

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            #50
            Damit hätte dann jeder die gleiche steuerliche Entlastung und zusätzlich wäre das tatsächliche Existenzminimum steuerfrei gestellt.
            Das ist der nächste Denkfehler. Wenn du nicht die Tarifeckwerte gleichzeitig nach oben mit verschiebst, führt das gerade nicht zu einer gleichen

            steuerlichen Entlastung. Außerdem kann man Steuern, die rechtlich nicht geschuldet werden, schon begrifflich nicht sparen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #51
              Okay, Du bist da halt sehr stur und uneinsichtig und reitest auf Begrifflichkeiten herum. Jeder weiß was mit dem Ausdruck Steuern sparen gemeint ist. Für Dich bedeutet Steuern sparen offenbar immer das gleiche wie Steuern hinterziehen.
              Wir hatten die Diskussion ja einige Male in den letzten Jahren. Du bist bei dem Thema immer auf 180 und kanzelst Leute mit einer anderen Meinung ab. Andere haben halt Denkfehler, haben nichts verstanden. Eine Frechheit überhaupt, da von Deinem allgültigen Wissen abzuweichen.
              Für diesmal bin ich jetzt also wieder raus. Weiß schon, Du wirst wieder das letzte Wort haben.

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                #52
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das ist der nächste Denkfehler. Wenn du nicht die Tarifeckwerte gleichzeitig nach oben mit verschiebst, führt das gerade nicht zu einer gleichen
                steuerlichen Entlastung. Außerdem kann man Steuern, die rechtlich nicht geschuldet werden, schon begrifflich nicht sparen.
                Das sehe ich exakt anders herum. Wenn die Eckwerte analog zum Grundfreibetrag erhöht würden (sprich, die gesamte Kurve einfach nach rechts verschoben wird), hat man effektiv den Status-Quo, nur dass Grundfreibetrag plus Kinderfreibetrag dann "erhöhter Grundfreibetrag nach Erfindung von Trekker" heißt, so dass bei hohem zvE die Steuerersparnis durch Kinder am Höchsten ist.

                Erst dann, wenn man die Eckpunkte festhalten würde (was allerdings für maximal ein Kind funktioniert), dann wäre die Steuerersparnis limitiert und für alle zvE ab dem ersten Eckpunkt gleich.

                Insgesamt erscheint mir der Vorschlag von Trekker nicht wirklich substantiiert zu sein. Und letztlich kein Thema für ein Elsterforum.

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                  #53
                  #15:
                  Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                  ... Möglicherweise nicht gerecht für besserverdienende Eltern (im Vergleich zu anderen Besserverdienenden ohne Kinder, wie Charlie schreibt), daher haben wir das heutige System mit halben Kinderfreibträgen. Bei Geringverdienern ist halt das Kindergeld idR günstiger.

                  In der bisherigen Diskussion schreiben die Diskutanten oft aneinander vorbei. Dies könnte auch durch ein Paradoxon bei Gerechtigkeits-Vergleichen begründet sein, welches sich nur schwer auflösen lässt: Die eine Seite vergleicht die Regelung für besser Verdiendende mit der für weniger gut verdienende und betrachtet es als ungerecht. Die andere Seite vergleicht zwischen besser Verdiende mit und ohne Kinder und fände es ungerecht, wenn der Kinderfreibetrag für diese Famlien durch ein einheitliches Kindergeld ersetzt würde.

                  Kloebi hat das gut auf den Punkt gebracht.

                  P.S. multi:
                  Und letztlich kein Thema für ein Elsterforum
                  Richtig.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                    #54
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Das ist der nächste Denkfehler. Wenn du nicht die Tarifeckwerte gleichzeitig nach oben mit verschiebst, führt das gerade nicht zu einer gleichen steuerlichen Entlastung.
                    Wenn ich Dich nicht falsch verstehe, dann wäre das eine Art Familiensplitting. Das wäre natürlich auch ein Lösungsweg, bei dem die Besserverdienenden immer noch einen Vorteil hätten. Dennoch wollen sie den nicht, weil man dafür den Ehegattensplitting opfern sollte.

                    Aber unabhängig davon willst Du einfach nicht erkennen, das sich das Existenzminimum im unteren Einkommensbereich befindet.

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                      #55
                      Aber unabhängig davon willst Du einfach nicht erkennen, das sich das Existenzminimum im unteren Einkommensbereich befindet.
                      Diese Diskussion wird hier alle paar Jahre vom Zaun gebrochen. Genauso könnte man diskutieren, dass der Abzug von Werbungskosten

                      Besserverdienenden einen Vorteil bringt, weil sie ja damit mehr Steuern sparen als Steuerpflichtige mit geringeren Grenzsteuersätzen,

                      ebenso bei den Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung. Wenn ich 200,00 € spende, beteiligt sich der Fiskus heute mit rund 65,00 €,

                      vor meinem Renteneintritt waren es über 80,00 €. Zu Ende gedacht, ist das alles nicht total gerecht, da wäre es eher folgerichtig, man bekäme

                      auf die gesamten absetzbaren Ausgaben nur eine einheitliche Steuerermäßigung von z. B. 20%, wie das bei den Handwerkerleistungen der

                      Fall ist. Auch die sind im Übrigen nicht gerecht, denn wer keine Steuern zahlt, bekommt auch keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG.

                      Komischerweise werden aber solche Themen nicht kontrovers diskutiert, nur beim steuerlichen Familienleistungsausgleich kocht regelmäßig

                      diese Debatte hoch, was ich schlicht nicht nachvollziehen kann.

                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #56
                        Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
                        Aber unabhängig davon willst Du einfach nicht erkennen, das sich das Existenzminimum im unteren Einkommensbereich befindet.
                        Diese Aussage ist ungefähr so sinnvoll, wie dass der Lohn vom ersten Quartal weniger besteuert wird, weil man ganz wenig Steuern berechnet bekommt, wenn man nur diesen eingibt.

                        Ansonsten denke ich, dass dieser Thread schnellstmöglich geschlossen gehört. Sämtliche sachlichen Fragen sind mehrfach beantwortet worden.

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                          #57
                          Zitat von multi Beitrag anzeigen
                          Diese Aussage ist ungefähr so sinnvoll, wie dass der Lohn vom ersten Quartal weniger besteuert wird, weil man ganz wenig Steuern berechnet bekommt, wenn man nur diesen eingibt.
                          Mit dieser Aussage eignest Du Dich hervorragend als Faktenfälscher. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag sind Jahresfreibeträge und demzufolge dem Jahreseinkommen gegenüberzustellen. Und wer nur ein halbes Jahr arbeitet, ist in der fragwürdig guten Lage mehr Steuern einzusparen.

                          Zitat von multi Beitrag anzeigen
                          Ansonsten denke ich, dass dieser Thread schnellstmöglich geschlossen gehört.
                          Und idealerweise gleich die unliebsamen Beiträge löscht.

                          Zitat von multi Beitrag anzeigen
                          Sämtliche sachlichen Fragen sind mehrfach beantwortet worden.
                          •Dennoch wollen einige die Fakten nicht wahrhaben.

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                            #58
                            Dennoch wollen einige die Fakten nicht wahrhaben.
                            Die Frage ist nur, wer das ist ?

                            Ich glaube, es ist wirklich an der Zeit, den Thread zu schließen. Das dreht sich im Kreis und führt zu nichts.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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