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Steuererklärung für Kleinunternehmer mit Umsatzsteuer ID

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    Steuererklärung für Kleinunternehmer mit Umsatzsteuer ID

    Hallo Gemeinde,
    ich habe meine Steuererklärung abgegeben, und dachte, alles richtig gemacht zu haben.Aber erst die Vorgeschichte. Ich bin Kleinunternehmer ,Wiederverkäufer. Ich habe vor 3 Jahren angefangen die Möbeln in Spanien einzukaufen und direkt an die Kunden in Deutschland und Schweiz zu liefern, Drop Shipping Geschäfte. Das waren Umsätze 4-7000€ im Jahr, ganz kleine Geschäfte wobei ich die spanische Mehrwertsteuer immer beim Einkauf bezahlt habe. Dann hat mein Lieferant mich gebeten die Umsatzsteuer ID zu beantragen, damit es einfacher wird und ich dann seine netto Rechnungen bezahle. Die Steuer darauf ,werde ich dann errechnen und an Finanzamt quartalsweise überweisen,so 1000€ Wert der Rechnungen im Quartal und ich überweise 190€ an Finanzamt. Dabei stelle ich meine Rechnung ohne Angabe zur Mehrwertsteuer aus, diese darf ich nicht ausweisen wegen der Kleinunternehmerregelung.

    So habe ich 2022 und 2023 gemacht. Umsatz 2021 liegt bei 8000€ ,im 2022 bei 47000€,also die Regelung für Kleinunternehmen gilt .

    Jetzt habe ich in der Steuererklärung meine Einnahmen als steuerlicher Kleinunternehmer angegeben, da ich davon keine MwSt ausgewiesen und an Finanzamt bezahlt habe.

    Und das gefällt der Behörde nicht. Sie schreibt auch, dass ich ab Erteilung der USt. Nummer verpflichtet bin,ab 01.01.2022 obwohl erst Ende Februar bekommen, die Voranmeldung zu machen und die Umsatzsteuer auszuweisen.

    Nun stehe ich auf dem Schlauch und weiß nicht was ich machen soll. Denn wenn ich so mache wie die Behörde meint,dann ist die Steuer von dem Verkaufspreis fällig und nicht vom Einkaufspreis, wie ich bezahlt habe. Bitte um Rat



    #2
    ... die Voranmeldung zu machen und die Umsatzsteuer auszuweisen.
    Du bist für diese Umsätze voranmeldepflichtig und musst die deutsche Umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt abführen.

    Als Kleinunternehmer kannst du keine Vorsteuer geltend machen. Gegenüber den deutschen Endkunden darfst du als Kleinunternehmer

    keine Umsatzsteuer ausweisen. Einfach pro Quartal 190,00 € an das Finanzamt zu überweisen, ist ja nicht vorgesehen. Man meldet den

    konkreten innergemeinschaftlichen Erwerb für jedes Quartal an und entrichtet die darauf entfallende Umsatzsteuer.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich meinte,z .Beispiel ,beträgt der gesamte Einkauf pro Quartal 1000€. Auf den Betrag schulde ich dann die 19% dem Finanzamt?

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        #4
        Auf den Betrag schulde ich dann die 19% dem Finanzamt?
        So ist das ! im Gegenzug hast du ja in Spanien billiger eingekauft.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Die Steuer habe ich auch bezahlt und die Voranmeldung gemacht.Es sei dann, ich habe nur die Einnahmen in eine falsche Zeile angegeben? Welche ist dann die richtige?

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            #6
            Hallo Bumerang,

            in der UStVA der Punkt 4 und die Zeile 24 bzw. Kennziffer 89

            Tschüß

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              #7
              Hallo, danke, ich meinte,dass ich in der Steuererklärung in eine falsche Zeile die Einnahmen angegeben habe...Nicht bei der Voranmeldung...

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                #8
                Hallo Bumerang,
                dann wäre das in der Erklärung Punkt 6 -> Innergemeinschaftliche Erwerbe und die Zeile 82.

                Tschüß

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                  #9
                  Hallo, ich entschuldige mich...Hier muss man alles erst penibel erklären, wo und was man meint
                  Nochmal zur letzten Frage. Unter der Zeile 82 habe ich nur Steuern und Versicherungen gefunden ,wohlgemerkt in der EÜR...Ich habe nur in der EÜR Schwierigkeiten

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                    #10
                    Das ist hier mein Fall https://www.kleinunternehmer.de/ausland.htm
                    Punkt Reverse Charge-Verfahren
                    Nur weiß ich nicht, wohin die Einnahmen eintragen in der EÜR

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                      #11
                      Hier muss man alles erst penibel erklären, wo und was man meint
                      Natürlich, woher sollen wir denn wissen, dass du die Gewinnermittlung meinst. Nach deiner Beschreibung hätte die Frage

                      sowohl die Umsatzsteuervoranmeldung wie die Umsatzsteuerjahreserklärung betreffen können.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Nur weiß ich nicht, wohin die Einnahmen eintragen in der EÜR
                        Kleinunternehmer müssen ihre Betriebseinnahmen in Zeile 11 der EÜR erfassen, das ist doch verständlich beschrieben.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Das habe ich erst gemacht, aber das Finanzamt bemängelt das s. 1 Post..Und ,dass ich keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgegeben habe ,bemängelt es auch..

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                            #14
                            Ich finde die Ausgangsfrage sowieso nicht sehr gut verständlich. Dort ist jedenfalls konkret davon die Rede, dass das Finanzamt Voranmeldungen will.

                            Wenn Du die Jahreserklärung abgibst, dann sind die Voranmeldungen hinfällig. Was Du in der Jahreserklärung ausfüllen musst, hat holzgoe in den Beiträgen # 6 und # 8 verraten. Das Ergebnis war allerdings, dass Du gesagt hast, es ginge Dir um die EÜR.

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                              #15
                              Sorry,ich wollte nur das fragen, was FA bemängelt... Und mit der Umsatzsteuerjahreserklärung habe ich gar nicht auf dem Schirm anfangs.

                              Ich habe gar keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgegeben, da nicht wusste. Und wie im ersten Post erwähnt, meine Einnahmen als steuerlicher Kleinunternehmer in die Zeile 11 EÜR angegeben.Die Voranmeldungen habe ich quartalsweise gemacht und die Steuer vom Einkaufspreis berechnet und ans FA überwiesen (Rewers Verfahren, wobei die Steuerschuld beim Wiederverkäufer liegt und vom Einkaufspreis berechnet wird).

                              Wenn ich die EÜR so belasse,und nur die Umsatzsteuerjahreserklärung hinzufüge, wird es funktionieren ?

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