Hallo Gemeinde,
ich habe meine Steuererklärung abgegeben, und dachte, alles richtig gemacht zu haben.Aber erst die Vorgeschichte. Ich bin Kleinunternehmer ,Wiederverkäufer. Ich habe vor 3 Jahren angefangen die Möbeln in Spanien einzukaufen und direkt an die Kunden in Deutschland und Schweiz zu liefern, Drop Shipping Geschäfte. Das waren Umsätze 4-7000€ im Jahr, ganz kleine Geschäfte wobei ich die spanische Mehrwertsteuer immer beim Einkauf bezahlt habe. Dann hat mein Lieferant mich gebeten die Umsatzsteuer ID zu beantragen, damit es einfacher wird und ich dann seine netto Rechnungen bezahle. Die Steuer darauf ,werde ich dann errechnen und an Finanzamt quartalsweise überweisen,so 1000€ Wert der Rechnungen im Quartal und ich überweise 190€ an Finanzamt. Dabei stelle ich meine Rechnung ohne Angabe zur Mehrwertsteuer aus, diese darf ich nicht ausweisen wegen der Kleinunternehmerregelung.
So habe ich 2022 und 2023 gemacht. Umsatz 2021 liegt bei 8000€ ,im 2022 bei 47000€,also die Regelung für Kleinunternehmen gilt .
Jetzt habe ich in der Steuererklärung meine Einnahmen als steuerlicher Kleinunternehmer angegeben, da ich davon keine MwSt ausgewiesen und an Finanzamt bezahlt habe.
Und das gefällt der Behörde nicht. Sie schreibt auch, dass ich ab Erteilung der USt. Nummer verpflichtet bin,ab 01.01.2022 obwohl erst Ende Februar bekommen, die Voranmeldung zu machen und die Umsatzsteuer auszuweisen.
Nun stehe ich auf dem Schlauch und weiß nicht was ich machen soll. Denn wenn ich so mache wie die Behörde meint,dann ist die Steuer von dem Verkaufspreis fällig und nicht vom Einkaufspreis, wie ich bezahlt habe. Bitte um Rat
ich habe meine Steuererklärung abgegeben, und dachte, alles richtig gemacht zu haben.Aber erst die Vorgeschichte. Ich bin Kleinunternehmer ,Wiederverkäufer. Ich habe vor 3 Jahren angefangen die Möbeln in Spanien einzukaufen und direkt an die Kunden in Deutschland und Schweiz zu liefern, Drop Shipping Geschäfte. Das waren Umsätze 4-7000€ im Jahr, ganz kleine Geschäfte wobei ich die spanische Mehrwertsteuer immer beim Einkauf bezahlt habe. Dann hat mein Lieferant mich gebeten die Umsatzsteuer ID zu beantragen, damit es einfacher wird und ich dann seine netto Rechnungen bezahle. Die Steuer darauf ,werde ich dann errechnen und an Finanzamt quartalsweise überweisen,so 1000€ Wert der Rechnungen im Quartal und ich überweise 190€ an Finanzamt. Dabei stelle ich meine Rechnung ohne Angabe zur Mehrwertsteuer aus, diese darf ich nicht ausweisen wegen der Kleinunternehmerregelung.
So habe ich 2022 und 2023 gemacht. Umsatz 2021 liegt bei 8000€ ,im 2022 bei 47000€,also die Regelung für Kleinunternehmen gilt .
Jetzt habe ich in der Steuererklärung meine Einnahmen als steuerlicher Kleinunternehmer angegeben, da ich davon keine MwSt ausgewiesen und an Finanzamt bezahlt habe.
Und das gefällt der Behörde nicht. Sie schreibt auch, dass ich ab Erteilung der USt. Nummer verpflichtet bin,ab 01.01.2022 obwohl erst Ende Februar bekommen, die Voranmeldung zu machen und die Umsatzsteuer auszuweisen.
Nun stehe ich auf dem Schlauch und weiß nicht was ich machen soll. Denn wenn ich so mache wie die Behörde meint,dann ist die Steuer von dem Verkaufspreis fällig und nicht vom Einkaufspreis, wie ich bezahlt habe. Bitte um Rat
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